Arbeitgeber verweigert Ausstellung einer Bescheinigung fürs Finanzamt?

2 Antworten

Du schreibst zu mindestens 50% dienstlich - bedeutet dein Arbeitgeber hat durchaus einen Arbeitsplatz für dich an welchem er dir sämtliches Material zur Verfügung stellt.

Dann bleibt die Überlegung - ist Home-Office ein Angebot des AG oder ist es im Hinblick auf den Raumbedarf im Büro eine Pflicht, welche Vereinbarung existiert zwischen dir und deinem AG über die Bedingungen Home-Office.

Ein Bürostuhl wurde mir zB ohne Nachfrage in der Steuererklärung anerkannt - Monitor, Laptop und Internetstick hat der AG mir zur Verfügung gestellt. - 2020.

2022 wurde das komplette System geändert - willst du Home Office - musst du per Foto deinen Arbeitsplatz zu Hause dokumentieren an Hand welchem geprüft wird ob er die Erfordernisse des Arbeitsschutz erfüllt. Du erklärst, dass du diese Dinge einschließlich Telefon und Internetflat zur Verfügung stellst ansonsten wird dein Home-Office nicht genehmigt.

Die Bescheinigung - kannst du dir natürlich nicht selbst ausfüllen, nennt sich dann Urkundenfälschung.

Würde mich aber dennoch interessieren was auf der Bescheinigung des Arbeitgebers stehen soll.

Und ich gehe davon aus, dass du in deiner Steuerklärung auch die 240€ als Einnahmen angegeben hast.

Ich verstehe nicht, warum ein Arbeitgeber eine Bescheinigung für privat angeschaffte Arbeitsmittel ausstellen kann und sollte. Ein Bescheinigung über 50% Homeoffice macht eventuell noch Sinn... Du musst dem Finanzamt den Beweis bringen, das es beruflich verwendet wird, das ist doch alles. Und querstellen tun die sich da auch gerne, wenn es einen eingerichteten Arbeitsplatz in der Firma gibt und Homeoffice nicht notwendig ist.


MarkusLimo 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 14:29

Der Arbeitgeber möchte aber keine Bescheinigung ausstellen auch keinen 2. Zeiler

Darf ich mir selber eine Bescheinigung ausstellen ?