Muss mein alter Fahrlehrer mir meine Unterlagen aushändigen?
Hallo liebe Leute,
wir haben folgendes Problem. Meine Frau hat vor Monaten die Fahrschule gewechselt, da Ihr alter Fahrlehrer, sagen wir, nicht der netteste ist. Nun ist jedoch 1 Jahr vergangen und meine Frau muss Ihre Theorieprüfung nochmal nachholen. Dafür braucht Sie jedoch von Ihrer alten Fahrschule die Bescheinigung über Ihre noch in der alten Fahrschule abgesessenen Theoriestunden.
Nun stellt sich jedoch der besagte alte Fahrlehrer quer, weil meine Frau bei verlassen seiner Fahrschule eine schlechte Bewertung bei Google dagelassen hat (ja das ist wirklich der Grund, diesen hat er selber angegeben als meine Frau nach der Bescheinigung gefragt hat)
darf er das oder ist er verpflichtet die Bescheinigung rauszugeben? Leider habe ich im Internet nicht wirklich was dazu gefunden..
1 Antwort
Teile der Fahrschule mit, dass du das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten lässt, wenn sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht sofort nachkommt.
§8 FahrschAusbO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
§56 FahrlG:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.