Muss mein alter Fahrlehrer mir meine Unterlagen aushändigen?

1 Antwort

Teile der Fahrschule mit, dass du das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten lässt, wenn sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht sofort nachkommt.

§8 FahrschAusbO:

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.

§56 FahrlG:

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.

niclas1996 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 19:40

Danke☺️

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