"im Auftrag" für plötzlich Verstorbenen unterschreiben?
Ich arbeite im Büro eines kleinen Produktionsbetriebes. Bei manchen unserer Aufträge müssen wir eine bestimmte Bescheinigung über die Herkunft des verwendeten Materials ausstellen. Dafür vom TÜV zertifiziert war bisher unser Werkstattleiter.
Nun ist dieser aber kürzlich völlig unerwartet verstorben, aber die Fertigung geht natürlich weiter, und so eben auch die Aufträge, wo wir diese Bescheinigung ausstellen müssen. Natürlich suchen wir nach einem neuen Werkstattleiter, aber der ist ja nicht mal eben schnell gefunden, erst recht nicht in der aktuellen Lage mit Corona.
Meine Frage: Bis wir jemand Neues gefunden haben, der vom TÜV zum Ausstellen dieser Bescheinigung zertifiziert ist oder ein anderer unserer Mitarbeiter diese Qualifikation erhält, kann so lange jemand anders hier "im Auftrag" des Toten unterschreiben, zumindest übergangsweise?
Danke im Voraus fürs Durchlesen und für die Antworten!
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Altersweise/1568117386355_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1568117386000)
"Im Auftrag" unterschreibt nur jemand, der im Auftrag einer Firma oder Behörde tätig ist.
Da die Person, die zertifiziert war, verstorben ist, darf eigentlich niemand dieses Dokument unterschreiben.
In dieser Notsituation sollte genau die Person unterzeichnen, die sonst auch während des Urlaubs des Werkstattleiters unterzeichnet hat. Und die schreibt dann am besten wohl "in Vertretung" hin.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
da nur diese Person verifiziert war - kann nach dessen Tod keine Bescheinigung mehr ausgestellt werden. im Umkehrschluss, bis eine Person gefunden und verifiziert wird, können diesbzgl. keine Aufträge mehr ausgeführt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nichts. Aber da werden sie wahrscheinlich dieselbe Auskunft bekommen wie bei dir...
Ob der Werkstattleiter bei Lebzeiten das Unterschreiben delegieren durfte, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ja ist damit nach seinem Tod aber wahrscheinlich Schluss, weil die Zertifizierung keinen Sinn mehr hat, wenn der Zertifizierte nicht mehr zumindest die allgemeine Kontrolle über den Ablauf und die Aufsicht über die nicht zertifizierten Beauftragten hat. Und wenn er tot ist, kann er das ja schlechterdings nicht mehr.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mit i.A. unterschreibst du mit deinem Namen, nicht mit dem des Toten. Ergo unterschreibt jemand, der nicht die notwendige Zertifizierung hat und das Dokument ist ungültig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Vampire321/1648808138116_nmmslarge__0_0_487_487_3fcce34ce555dd29633fc6e30c8fb957.jpg?v=1648808138000)
i.A. würde ich nicht schreiben,
‚i.V.‘ (in Vertretung) passt besser
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hab mal geguckt, i. V. steht nicht für "in Vertretung" (was aber viele denken), sondern für "in Vollmacht", aber eine Vollmacht dafür hat hier keiner.
i. A. wirkt wie das Unverfänglichste, damit kann quasi jeder hier unterschreiben. Die Frage ist halt nur, ob man das bei einem Toten darf, oder wie lange man das darf, bis jemand Neues gefunden werden muss.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OfficeAdmina/1717047031737_nmmslarge__108_103_275_275_5d0652b47b42fc99c010351903873375.jpg?v=1717047032000)
Hallo Vampire, mit i.V. wäre ich vorsichtig. Das heißt nämlich "In Vollmacht". Ich würde da mit i.A. unterschreiben oder "In Vertretung" ausschreiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Vampire321/1648808138116_nmmslarge__0_0_487_487_3fcce34ce555dd29633fc6e30c8fb957.jpg?v=1648808138000)
Ok, ‚danke‘ - ich kannte es bis dato nur als ‚in Vertretung‘
aber i.A. würde ich nicht schreiben, da der Verstorbene das ja nicht beauftragen kann... der Unterzeichner vertritt ihn ja nur...?
dann also ‚in Vertretung‘ ausschreiben
Grundsätzlich halte ich das für den korrekten Schluss.
Ich würde mich aber fragen, wozu die Bescheinigung vorgeschrieben ist und vor allem ob der Kunde wegen der Unzuständigkeit des Unterschreibenden ein Problem bekommen kann.
Wenn letzteres nicht der Fall ist und keine spezifischen Strafbestimmungen existieren, dürfte es nicht so riskant sein, inhaltlich richtige Bescheinigungen vorübergehend von jemand anderem, der tatsächlichem fachlich dazu in der Lage ist, unterschreiben zu lassen. Ich würde dann "Der Werkstattleiter - In Vertretung" schreiben und auf keinen Fall noch den Namen des Verstorbenen erwähnen.