"im Auftrag" für plötzlich Verstorbenen unterschreiben?

3 Antworten

"Im Auftrag" unterschreibt nur jemand, der im Auftrag einer Firma oder Behörde tätig ist.

Da die Person, die zertifiziert war, verstorben ist, darf eigentlich niemand dieses Dokument unterschreiben.

In dieser Notsituation sollte genau die Person unterzeichnen, die sonst auch während des Urlaubs des Werkstattleiters unterzeichnet hat. Und die schreibt dann am besten wohl "in Vertretung" hin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Mit i.A. unterschreibst du mit deinem Namen, nicht mit dem des Toten. Ergo unterschreibt jemand, der nicht die notwendige Zertifizierung hat und das Dokument ist ungültig.

i.A. würde ich nicht schreiben,

‚i.V.‘ (in Vertretung) passt besser


Mattness92 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 08:33

Hab mal geguckt, i. V. steht nicht für "in Vertretung" (was aber viele denken), sondern für "in Vollmacht", aber eine Vollmacht dafür hat hier keiner.

i. A. wirkt wie das Unverfänglichste, damit kann quasi jeder hier unterschreiben. Die Frage ist halt nur, ob man das bei einem Toten darf, oder wie lange man das darf, bis jemand Neues gefunden werden muss.

OfficeAdmina  26.05.2020, 08:29

Hallo Vampire, mit i.V. wäre ich vorsichtig. Das heißt nämlich "In Vollmacht". Ich würde da mit i.A. unterschreiben oder "In Vertretung" ausschreiben.

Vampire321  26.05.2020, 08:36
@OfficeAdmina

Ok, ‚danke‘ - ich kannte es bis dato nur als ‚in Vertretung‘

aber i.A. würde ich nicht schreiben, da der Verstorbene das ja nicht beauftragen kann... der Unterzeichner vertritt ihn ja nur...?

dann also ‚in Vertretung‘ ausschreiben