Arbeitgeber möchte 2% abziehen von 450€? Das heißt 9€ wird mir abgezogen pauschalsteuern?

5 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Ist korrekt, diese 2 % Pauschalsteuer kann, muss der Arbeitgeber ( AG ) aber nicht auf den Arbeitnehmer ( AN ) umlegen, im Normalfall zahlt die pauschale Steuer der AG.

Wenn du dich vorher nicht schriftlich von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt, dann bekommst du noch weniger Netto auf dein Konto, denn der Beitrag zur RV - liegt bei 18,6 %, der AG - muss aber nur eine Pauschale von 15 % zahlen, lässt du dich also nicht befreien, dann musst du diese 3,6 % an die RV - zahlen bzw. der AG - führt diesen Betrag dann von deinem Bruttoeinkommen ab.

Bei 450 € Brutto würdest du dann bei 3,6 % noch zusätzlich zu den 2 % monatlich 16,20 € weniger haben.

Von Experte isomatte bestätigt

Ja klar doch - der Minijob-Arbeitgeber entscheidet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Er kann auch diese Pauschalsteuer von deinem Nettolohn einbehalten - oder wäre dir eine Abrechnung auf Lohnsteuerklasse lieber?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja das wäre richtig, viele Arbeitgeber übernehmen die ganzen Kosten, dein Arbeitgeber nimmt es eben ganz genau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rentenversicherung oder nicht?


biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 00:57

Chef sagte nur 2% wird abgezogen mehr nicht

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xZyxom  17.11.2020, 00:58
@biadjiie

Doch 2% werden abgezogen das ist richtig undzwar für deine Rente.

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biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 00:59
@xZyxom

Das heißt jetzt ? Wieviel wird abgezogen

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GutenTag2003  04.01.2021, 06:54
@xZyxom

Nein, bei den 2 % handelt es sich um die "pauschale Lohnsteuer", die ein Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterbelasten kann.

Wird kein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung gestellt, werden auch diese vom Lohn abgezogen.

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IIIIlllIIIlIIl  17.11.2020, 00:56

Eigentlich werden bei 450€ jobs nichts abgezogen.

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siola55  17.11.2020, 10:19
@IIIIlllIIIlIIl

Stimmt nur, falls der Minijob-Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet und der Minijobber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt hat!

Ansonsten gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

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Habe ich noch nie gehört. Habe bereits Zwei Minijobs gemacht und es wurde nie was abgezogen. Das Wort „Pauschalsteuer“ sagt mir aber ehrlich gesagt auch nichts.


biadjiie 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 01:47

informoer dich

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rinushka  17.11.2020, 01:49
@biadjiie

Wozu? Du hast die Frage gestellt, also bist du auch nicht besser informiert. Ich habe meine 450€ voll und ganz bekommen.

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