Arbeiten mit Bürgergeld möglich?

4 Antworten

Mit 18 kannst Du natürlich arbeiten, ginge auch schon früher, mit Einverständnis der Eltern.

Es kommt auf deinen Status an, ob und wenn ja was von deinem Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Bist Du denn noch Schüler, oder wenn nicht zumindest als ausbildungssuchend gemeldet und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ?

Wenn nicht, könnte es früher oder später mit der Familienkasse Probleme wegen dem Kindergeld geben.

Gehst Du nicht mehr zur Schule und deine Übergangszeit bis zum Beginn einer Ausbildung dauert länger als 3 Monate, gelten auf Erwerbseinkommen die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Sonst stünde dir der seit Juli 2023 erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, ohne das es eine Anrechnung auf deinen Bedarf geben würde, läge das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze, kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Man müsste also erst einmal deinen Status wie oben erklärt klären, bevor man da etwas berechnen kann.

Dazu müsste man noch wissen wie hoch dein Bedarf vom Jobcenter ist, also außer dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt und ob Du noch bei den Eltern im Haushalt lebst, wenn ja, wie viele Personen inkl.dir leben da und was muss für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und wenn nicht, was musst Du für die Warmmiete zahlen ?

Du darfst arbeiten und nebenher Bürgergeld beziehen, sofern weiterhin ein Anspruch besteht. Dies ist der Fall, wenn du deinen Gesamtbedarf nicht aus eigener Tasche finanzieren kannst.

Rein vorsorglich weise ich dich darauf hin, dass die Familienkasse dein Kindergeld nur weiterhin leistet, sofern du ausbildungssuchend bist und dies entsprechend nachweist. Ich kenne deine Situation nicht, aber ich empfehle dir zu prüfen, ob du weiterhin Anspruch auf Kindergeld hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

Bis 100€ darfst du dazu verdienen ohne dass es angerechnet wird.

Darüber bis um die 500€ darfst du 20% behalten.

Dann bis um die 1000€ dann 30%.

Bis 1200€ dann 10%.

Ungefähr. Immer vorausgesetzt du hast noch Anspruch auf Bürgergeld bei dem jeweiligen Verdienst.

PS: Der Hinweis des Antwortenden mit dem Kindergeldanspruch beachten.

Du darfst so viel Geld hinzuverdienen wie möglich :)

Im Idealfall brauchst Du dann kein Bürgergeld mehr.

Dein Einkommen wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein Bürgergeld angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.