Arbeiten aber Eltern Arbeitslos?

1 Antwort

Du bist zwar unter 25, aber derzeit kein Schüler, Azubi oder Stundent und bist auch in keiner Übergangszeit von bis zu 3 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zum Beginn einer Ausbildung oder Studium.

Dann gilt für dich der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von derzeit bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto nicht, sondern nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Die werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen und das wird dann mit evtl.noch Kindergeld als dein Einkommen auf deinen Bedarf mindernd angerechnet.

Könntest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen und müsstest dann aus deinem Einkommen deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen, aber das müsste ihr dann unter euch klären.

Es käme dann also erst einmal auf das Bruttoeinkommen an, danach berechnen sich die Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Die ersten 100 Euro ist der Grundfreibetrag, bis zu 538 Euro Brutto kommen 20 % dann bis zu 1000 Euro Brutto 30 % und bis zu 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.