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3 Antworten

Laut § 19 StGB bist du bis zu einem Alter von 14 Jahren noch nicht Strafmündig. Von daher kann gegen nicht noch gar keine Anzeige erstellt werden. Wenn es allerdings um Körperverletzung, Betrug etc, also keine Ordnungswidrigkeit geht, können deine Eltern dafür zur Rechenschaft gezogen werden, selbst wenn sie damit nichts zutun haben.

Allerdings kann die Schule dich "sanktionieren", also entweder Nachsitzen, Strafarbeit…


Saradoc  19.05.2022, 22:47

Das mit der Strafmündigkeit ist richtig, aber an die Eltern kann keiner rangehen, weder straf- noch zivilrechtlich. Das müßte dann schon kräftige "Vernachlässigung" gewesen sein, eigener Straftatbestand, aber nichts mit Körperverletzung oder was anderes. Einen Fall von Anstiftung, mittelbarer Täterschaft oder Unterlassen sehe ich hier nicht.

Nachsitzen geht nur zum Nachholen versäumten Stoffes, nicht als Strafe.

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sciencelucy  20.05.2022, 06:06
@Saradoc

Ich weiß ja nicht, was der gute Herr im Streit getan hat. Kann ja sein das er jemanden niedergeknüppelt hat o.ä. An unserer Schule ging es damals, dass man für Fehlverhalten nachsitzen musste, das kann sich aber natürlich innerhalb von 3 Jahren geändert haben ;).

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Ja, er kann Dich anzeigen. Die Schule ist auf der Schiene äußerst zurückhaltend, wenn es nicht richtig derbe war, will keine Öffentlichkeit.

Passieren tut gar nichts, Du bist erst mit 14 strafmündig, also $170 II StPO. Die StA speichert das für 10 Jahre in ihrer Erkenntnisdatei; irrelevant, da steh ich totsicher auch noch drin aus meiner Zeit als Anwalt, Ex-Mandantin hatte irgendwas gegen mich, aber mangels Anhörung meinerseits oder Einstellungsbescheid offensichtlich 170 II, Rundablage, alles Unfug.

"Polizeibekannt" wärest Du damit allenfalls im Prinzip, Lappalien interessieren die nicht; außerdem müßten sie Dich da anhören, ob das denn auch so war, und das machen die nicht, weil eben kein Ermittlungsverfahren möglich. Die müßten dem Jugendamt Bescheid geben, aber wenn das alles war ist das ein Blatt Papier in einer Akte, interessiert die auch nicht, müßten auch erstmal anhören, wenn sich da nichts anhäuft.

Ich hatte da in den 80ern einen speziellen Freund, Grundschule und Gymnasium, der nach festem Zeitplan 1x pro Jahr auf mich losging, sich eine fing und dann wieder ging. Wie ein eingespieltes Ballett, sonst hatte ich mit dem nichts zu tun. War familienbedingt etwas seltsam, seine Eltern waren der Herr Pastor und Frau, letztere folgerichtig auch etwas seltsam; rief dauernd bei meiner Mutter an und wollte irgendwelches Geld, holte sich eine Abfuhr, ging wieder.

Als ich 12 war, selbes Spiel wie immer, hatte er sich eine gefangen und sich dann irgendwie den Knöchel gestaucht, ich weiß bis heute nicht was gewesen sein soll, ich hatte nichts damit zu tun. Seine Mutter hat mich als gute Christin bei der Polizei angezeigt, einen kleinen 12--jährigen wegen einer Schulhofrangelei. Die riefen dann wohl bei mir zuhause an, aber passiert ist da gar nichts, erst recht keine Vernehmung, hat sowieso keiner verstanden, was ich mit dem Fuß zu tun gehabt haben sollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er kann dich anzeigen es wird aber eingestellt da du unter 14 ist.

Es passiert dir also Strafrechtlich vom Staat aus nichts.

Was die Schule daraus macht isr was anderes.

Ich hoffe du bekommt ein paar Deutschstunden Nachsitzen.


Saradoc  19.05.2022, 21:51

"Nachsitzen" ist als Strafe unzulässig in DE, darf nur punktuell verwendet werden, um versäumten Stoff nachzuholen, und eben nur solange. Außerdem massiv unüblich (ich kenn nur Gymnasium aus den 90ern) wegen Aufwand, die Eltern zeitig in zu Kenntnis setzen, Bus fährt nur so oft und Lehrer will auch nach Hause, spätestens bei dem heute häufigen Ganztagsunterricht.

Habe ich in meinen 9 Jahren da präzise einmal gesehen, 5. oder 6. Klasse, Typ aus Parallelklasse hatte bei einem dafür ungeeigneten Lehrer 2-3 seine Hausaufgaben nicht und saß dann bei uns hinten bis er nach 25-30 Minuten fertig war und abdampfen durfte.

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