Anzeige wegen Mittelfinger Emoji 🖕🏿?

Nein 67%
Ja 33%

12 Stimmen

4 Antworten

Ja

Anzeigen kannst du erstmal alles.

Wenn dir jemand Rosen schenkt, kannst du ihn Anzeigen, wegen Nettigkeit oder als Pflanzenmörder.

Ob die Anzeige verfolgt wird, ist dann ein anderes Blatt.

Bei dem Mittelfinger würde ich aufpassen, das könnte irgendein gelangweilter Staatsanwalt gerne mal durchziehen wollen.

Ja

Anzeigen kann man ja erstmal alles.

Und wenn es strafrechtlich zu einer Verurteilung kam, weil jemand einen Gartenzwerg mit dem Stinkefinger in Richtung seiner Nachbarn aufgestellt hat, wird da je nachdem an was für einen Staatsanwalt oder gar Richter man kommt, auch was folgen können.

Schkließlich lässt sich eine Beleidigung rechtlich begründen - zumal man bei einem Emoji ja direkt jemanden anspricht.

Ja

Es kommt darauf an, wem Du ihn schickst. Der Stinkefinger kann als Beleidigung gewertet werden, dafür ist zweitrangig, ob der Finger als Zeichnung oder anderweitig gezeigt wird.

Nein

Nein aber musst du das wirklich so machen?.