Kann ich Anzeige erstatten wegen einer Beleidigung auf der Handy-Mailbox?
Nachdem ich mit meiner Mutter wieder einmal darüber diskutierte, dass sie unterhaltspflichtig ist (wie auch bereits 3 mal gerichtlich bestätigt, ein mal von Gerichtsvollzieher eingetrieben) sprach ihr Lebensgefährte auf meine Mailbox "Anna (beispielname, er verwendete meinen Namen) weißt du was, du bist so ein Drecksar*loch - er hat damit 1. nichts zu tun 2. sehe ich hier in keinster Weise eine Affekthandlung. Mich würde interessieren ob man in diesem Fall eine Anzeige stellen kann oder ob diese wegen Nichtigkeit fallen gelassen würde. (In vorigem Streit mit meiner Mutter hatte ich sie weder beleidigt noch angeschrien).
4 Antworten
Hallo, ich kann sehen wie verletzt du über diese Worte bist. Vor Gericht ist dieser Beweis nicht zugelassen. Also hat eine Anzeige keinen Sinn.
Du kannst aber eine Unterlassung bewirken. Das erklärt dir der Anwalt deines vertrauen besser als ich. Wenn dieser -Mann- dagegen verstößt kann er belangt werden.
Ansonsten lasse diese Dinge durch einen Anwalt regeln, damit es dich nicht belastet. Du solltest weder mit deiner Mutter noch mit ihrem Freund Kontakt haben solange die Situation so angespannt ist.
Hallo, für den Anwalt reicht dieser Beweiss aus aber vor Gericht ist er nicht zugelassen. Alleine eine Unterlassung die Zugestellt wird ist schon viel Wert in diesem Fall. Damit hast du einen viel besseren Stand rein rechtlich gesehen.
ich würde den Typen sehr wohl anzeigen. Schon alleine um ihn in seine Schranken zu weisen. Der hat kein Recht dich so zu nennen - nur weil Du berechtigter Weise Deinen Unterhalt einforderst.
Wenn du diesen Text noch hast, dann würde ich zum Anwalt gehen und ihn belangen lassen.
Vielen Dank für die Antwort!
Ist noch gespeichert und da ich wegen den Rechtsstreitigkeiten mit meiner Mutter (und sonstigen ihrer Eskapaden) in Kontakt mit der örtlichen Polizei stehe müsste es doch auch ohne Anwalt direkt bei der Polizei funktionieren, oder?
Das ist fraglich, es besteht doch kein "öffentliches Interesse". Aber über einen Anwalt könntest du ihn wegen Beleidigung belangen.
Zeig ihn auf jeden Fall an
Vielen Dank für die Antwort erstmal!
Des Weiteren googelte ich gerade auf Rechtsseiten und der AB gilt als Beweismittel. Also sollte das per Anwalt funktionieren.