Anzeige trotz Auspuffanlage mit E-Nummer?
Hallo,
An meiner Yamaha YZF R125 hab ich eine Shark Street GP Carbon Komplettanlage verbaut. Diese wurde ordnungsgemäß eingebaut und besitzt eine E-Nummer. Jetzt hab ich vor einer Woche eine Kontrolle gehabt und es hieß, dass mein Auspuff zu laut wäre (trotz gültiger E-Nummer). Der TÜV in meiner Nähe war fest davon entschlossen, dass die Auspuffanlage nicht lauter als die im Fahrzeugschein stehende DB-Anzahl sein darf. Jedoch hab ich bei einen anderen TÜV angefragt und da hieß es "solange es eine E-Nummer besitzt gibt es keine Probleme". Meine Frage wäre jetzt wie es jetzt wirklich ist?
Danke im Voraus.
3 Antworten
dass die Auspuffanlage nicht lauter als die im Fahrzeugschein stehende DB-Anzahl sein darf.
Genau das ist richtig !!!
Das gilt sogar auch für die Original-Auspuffanlage - selbst wenn man daran nichts verändert hat.
Lauter ist verboten und da helfen alle Prüfungen und Zulassungen nichts.
Auch wenn die Zubehör-Auspuffanlagen nicht lauter sein dürften, sagen die Prüfung und die Zulassung über deten Lautstärke leider nichts aus.
Die sagen aus, dass deren Verwendung in Ordnung ist - dass sie bauartlich passen und deren Verwendung nicht gefährlich ist.
"Eigentlich" auch, dass die Abgaswerte stimmen - aber auch da bin ich mir bei vielen nicht sicher, dass es tatsächlich auch so ist.
Mal ein kleines, zwar nur zum Teil passendes, aber sehr anschauliches Beispiel:
Wenn um 22 Uhr Nachtruhe ist, dann darfst du um 22:30 Uhr keinen Krach mehr machen.
Auch dann nicht, wenn deine geprüfte und geeichte Uhr warum auch immer eine Stunde nachgeht und erst 21:30 Uhr anzeigt.
Viele Grüße
Michael
wo fang ich an?
die e-nummer sagt ja nur aus, dass der auspuff geprüft wurde, und ist kein garant dafür das er immer die lautstärke einhält die er haben darf.
jeder auspuff wird mit der zeit nämlich lauter. das kommt daher dass sich die dämmung mit der zeit immer mehr auflöst. deswegen wird der auspuff lauter. du bist dafür zuständig das der auspuff immer tüv konform bleibt, was heißt dass du dich darum kümmern musst wenn er zu laut wird.
der auspuff darf nur ein paar db lauter sein als im schein eingetragen (toleranz).
hast du den db killer drin oder draußen? ist dein auspuff richtig montiert?
Moin!
Die reelle aktuelle Lautstärke ist relevant. Ein Auspuff wird ja z.B. auch lauter, je länger man ihn nutzt oder auch schon wenn man nur den db-Eater entfernt etc etc etc. Und dann ist es quasi peng, was war, als der TÜV die Maschine geprüft hat oder - aus welchem Grund auch immer - als der Prüfer es für nicht notwendig hielt, die Lautstärke zu prüfen.
Und glaube mir: es gibt leider auch zu viele Idioten, die nach dem TÜV daran rumbasteln, damit es sich "cooler" anhört, aber vergessen, dass sie damit sogar tw. die Betriebserlaubnis verlieren!
wölfin
Deine Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, aber Auspuffanlagen mit einer EG-BE (E-Zeichen und Prüfnummer) - wie auch in diesem Fall werden nur einmal beim Hersteller geprüft und zugelassen.
Die müssen nicht an jedem Motorrad noch einmal geprüft und eingetragen werden.
Und ohne DB-Eater ist die Zulassung sowieso weg.
Gruß Michael
Danke für die Antwort, aber mein Auspuff ist relativ neu aber trotzdem 15 DB lauter als im Fahrzeugschein. Ein TÜV meinte solange die E-Nummer drauf ist, ist das in Ordnung. Die andere TÜV-Prüfstelle jedoch, dass diese nicht lauter als die im Fahrzeugschein angegeben DB-Anzahl sein darf.