Anzeige "Rennen gegen mich selbst gefahren"?

1 Antwort

Ja, einmal das Übliche.

§ 315d StGB
(1) Wer im Straßenverkehr

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.