Anzeige mit 13. Was passiert nun?

3 Antworten

Strafrechtlich nichts. Zivilrecht eventuell.

Gruß S.


wiki01  29.12.2019, 17:54

Oder sanktioniert über das Jugendamt.

0
Sirius66  29.12.2019, 18:30
@wiki01

Oder den Eltern! Kann ja auch durchaus übel werden!

1

Du bist mit 13 noch nicht strafmündig ( § 19 StGB ) , kannst also grundsätzlich nicht strafrechtlich belangt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Begeht man jedoch als strafunmündige Person schwere Straftaten wie Raub, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Totschlag oder Mord, dann kann man auf Anordnung des Familiengerichts in eine Einrichtung eingewiesen werden.

mit 14 Jahren bist du erst richtig strafbar. Dann bekommen deine Eltern die Strafen, weil sie für dich haften oder du bekommst mit 14 die Strafe.


JuristMoral  29.12.2019, 19:40
mit 14 Jahren bist du erst richtig strafbar.

Genau. Und deswegen dürfen Personen ab 14 nicht in die Öffentlichkeit, weil sie dann strafbar sind....

Ab 14 ist man gemäß § 19 StGB strafmündig, kann demnach strafrechtlich belangt werden. Wenn man bei der Straftat unter 14 Jahre alt war, ist man nicht strafmündig.

Dann bekommen deine Eltern die Strafen, weil sie für dich haften oder du bekommst mit 14 die Strafe.

Eltern haften niemals für Straftaten ihrer Kindern. Es sei denn sie haben diese grob fahrlässig nicht unterbunden. Oder die Eltern haben bei der Straftat ihres Kindes gemeinschaftlich, beihelferisch oder anstiftend mitgewirkt.

Wie, mit 14 bekommst du die Strafe? Nach dem Motto, sie begeht mit 13 eine Straftat und wird dann, sobald sie 14 ist, dafür belangt?

Meine Güte, du hast ja mal so gar keinen Plan.

1
wiki01  29.12.2019, 17:53

Was für ein Blödsinn. Bitte halte dich raus.

1
kayo1548  29.12.2019, 16:03

"Dann bekommen deine Eltern die Strafen, weil sie für dich haften"

Eine Haftung ist etwas zivilrechtliches.

Bedingt haftbar ist man schon ab dem 7. Lebensjahr.

Weder strafrechtlich können Eltern für eine Handlung des Kindes belangt werden, noch zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Jedoch können z.b. die Eltern belangt werden, sowohl straf- als auch zivilrechtlich, wenn sie selber z.b. gegen die Aufischtspflicht verstoßen haben.

0