Anzeige erstatten wegen Beleidigung, bringt das was?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass du da leider nicht viel erreichen kannst. Solange man nicht wenigstens eine Hausverwaltung oder Eigentümer hat, der sich ernsthaft darum kümmert. Feuerwehrzufahrt, Zufahrt zum Be- und Entladen, Einhalten des Mietverhältnisses (nur sein Parkplatz) - alles richtig, nur müsste er dafür mindestens mal abgemahnt werden.


Maraleo 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 01:23

Die Hausverwaltung und der Eigentümer seiner Mietswohnung sind so wie es aussieht mit ihm befreundet. Er wohnt im Erdgeschoss mit einer gewissen Quadratmeter an Fläche im Hinterhof, hat sich jedoch im gesamten Hinterhof ausgebreitet und im Hof vorne wie gesagt sein Auto und ein weiteres Auto von seinen Bekannten/Freunden. Du hast Recht, es ist Sache der Hausverwaltung/Eigentümer (die nichts unternehmen), aber hier geht es darum dass er aggressiv ist und mich beleidigt hat ohne dass es für ihn Konsequenzen haben wird. So kann er weiter machen wie gehabt und wer weiss mit welchen Wörtern er mich nächstes mal beleidigen wird, da es keine Zeugen gibt.

Danke für Deine Meinung.

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Hallo!

Natürlich könntest du ihn anzeigen. Aber es ist fraglich, ob das etwas bringt. Denn die Beleidigung ist ein Privatklagedelikt. Es könnte also eine Einstellung des Verfahrens erfolgen mit der Aufforderung: Wenn du ihn bestraft sehen willst, klag' doch selbst (und trage das Kostenrisiko dafür)!

Man sollte sich also fragen: Will man das echt? Kann man das beweisen? Und wird auch das Gericht es nicht einfach einstellen?

Abgesehen davon sollte man sich fragen: Reicht es möglicherweise, wenn der Nachbar einfach Mal angezeigt wird, egal was daraus wird? Braucht er vielleicht nur diese Grenze, damit er versteht wo die rote Linie ist? Oder macht ihn das nur noch aggressiver und lässt die Situation noch weiter eskalieren?

Im Ergebnis kann ich dir da also nichts konkretes raten. Die Abwägung müsstest du allein machen.

Denken könnte man auch an zivilrechtliche Schritte (Unterlassungserklärung). Aber ob das wirklich empfehlenswert ist...?!


Maraleo 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 23:18

Ok, verstehe. Danke dass Du mir diese Wege aufgezeigt hast, juristisch / rechtlich bin ich nicht so gut informiert. Es macht mich nur wütend dass solche Leute so einfach davon kommen, ohne Konsequenzen.

Danke für Dein Feedback.

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Keine Zeugen. keine Anzeige

Woher ich das weiß:Recherche

Grinzz  09.02.2022, 23:13

Eine Anzeige kann immer erstattet werden. Für die Sammlung und Bewertung der Beweismittel sind Polizei und StA zuständig.

Im Übrigen kann auch nur die Aussage der/des Geschädigten ein Urteil tragen. Es kommt nicht auf die Anzahl der Zeugen an, sondern auf deren Glaubwürdigkeit. Und diese einzuschätzen ist die ureigenste Aufgabe des Gerichts.

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UnterhaltungNRW  09.02.2022, 23:17
@Grinzz

Ich freue mich dass es noch Menschen gibt die an das Gute glauben. 30 Jahre in leitender Position haben mich anderes gelehrt. Ein Richter sagte mal zu mir: Recht haben heisst nicht Recht bekommen!". Dem stimme ich absolut zu.

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Grinzz  09.02.2022, 23:20
@UnterhaltungNRW

Dem widerspreche ich nicht. Ich meinte nur, dass die Aussage "Keine Zeugen, keine Anzeige" so nicht richtig ist. Es ist ja nicht die Aufgabe des Geschädigten die Schuld des Beschuldigten zu beweisen. Wir sind ja nicht im Zivilprozess 😉

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Maraleo 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 22:39

Das heißt dann, dass jeder jeden beleidigen kann wenn keine Zeugen vorhanden sind.

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UnterhaltungNRW  09.02.2022, 22:41
@Maraleo

Hau ihm eins aufs Maul. Auch ohne Zeugen. Mit Handschuhen.

Dass vor Gericht Recht gesprochen wird, ist ein weit verbreitete Irrtum.

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