Es ist unwahrschinlich, dass du eine Freiheitsstrafe kassierst. Lass es dir eine Warnung sein! Einmal drückt der Strafrichter vlt. noch alle Augen zu; wenn du wiederholt in Erscheinung trittst, wird es schnell ruppiger.
Grundsätzliches:
- Verträge können, wenn sie sich auf einen rechtswidrigen Gegenstand beziehen, durchaus nichtig sein, sh. § 138 BGB, § 134 BGB.
- Dann kann hieraus auch niemand etwas fordern.
- Was mit bereits erfolgten Leistungen ist, richtet sich nach Kondiktionsrecht, insb, nach § 817 BGB.
- Oftmals kann dann nicht zurückgefordert werden.
Das, was du da beschreibst, klingt natürlich dubios. Aber es verstößt vermutlich nicht gegen ein Gesetz, sondern hauptsächlich gegen die Nutzungsbedingungen von Amazon.
Wenn du für die Leistung des "Schreibens" bezahlt wurdest, steht dir der Lohn grds. auch zu, wenn Amazon die Bewertungen später abräumt. Das Risiko muss ja sowohl dem Anbieter als auch seinen Kunden bewusst sein. Natürlich kann sich der Anbieter hier in AGB in gewissen Maßen absichern.
Ich kann dir nur empfehlen: Wenn was kommt und du bist unsicher, geh zum Anwalt.
Rechtsanwälte und Staatsanwälte sind, wie heir bereits gesagt wurde, beide Volljuristen.
Rechtsanwälte haben eine Zulassung als Rechtsanwalt und sind Organ der Rechtspflege. Die beraten ihre Mandanten parteiisch in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (z.B. Mietrecht, Verkehrsrecht, Straßenrecht, Vergaberecht, Strafrecht (......)). Sie sind meistens selbstständige Freiberufler, in Kanzleien angestellt oder aber arbeiten in der Wirtschaft für Firmen, die eine eigene Rechtsabteilung haben.
Ein Staatsanwalt arbeitet bei der Staatsanwaltschaft. Sie ist die Ermittlungsbehörde des Staates und beschäftigt sich mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Anders als das (auch hier) scheinbar viele Menschen denken, ist es nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft "den Leuten das Leben schwer zu machen" oder irgendwen einfach "zu verknacken". Die Staatsanwaltschaft ist eine neutrale Behörde. Sie ermittelt Beweise sowohl für als auch gegen die Beschuldigten (bis zum Zwischenverfahren) / Angeschuldigten (im Zwischenverfahren) / Angeklagten (ab dem Hauptverfahren).
Der Staatsanwalt ist verbeamtet (beim Staat eingestellt), sein Gehalt richtet sich nach der Besoldungsordnung. Er hat auch im Ermittlungsverfahren einige Kompetenzen.
Im Strafverfahren liegt das Anklagemonopol grds. beim Staat. Das heißt, dass vor dem Strafgericht in aller Regel der Staatsanwalt der Ankläger ist; ihm sitzen ggf. Nebenkläger zur Seite.
Haut dir also jemand auf die Mütze und die Staatsanwaltschaft bekommt das mit (z.B. durch Polizei), dann muss sie tätig werden. Wenn es zum Strafprozess kommt, ist der Staatsanwalt der Ankläger und du kannst dich als Nebenkläger dazugesellen.
Die Staatsanwaltschaft ist auch verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln.
Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist also grds. auf das Strafrecht beschränkt, Anwälte praktizieren in allen Rechtsgebieten.
Erstmal cool bleiben. Wenn keine Verjährung droht, würde ich bis ins neue Jahr warten, ob nicht doch was kommt.
Dann nochmal mahnen mit Einschreiben (zwecks Beweis). Dann zum Anwalt und das Geld einklagen, alternativ Mahnbescheid beantragen oder durch Anwalt beantragen lassen. Wenn du ihn in Verzug setzt, kannst du deine vorgerichtlichen Anwaltskosten i.d.R. als Verzugsschaden geltend machen.