Anzeige?

5 Antworten

Die 'Anzeige' ist ein polizeiliches Ermittlungsverfahren, das ziemlichen Aufwand für ein Grämmchen Gras bedeutet und für den Betroffenen unangenehme Konsequenzen haben kann, auch wenn das Verfahren nach wenigen Wochen Bearbeitung eingestellt werden sollte.
Du kannst im Gegenzug für die Einstellung des Verfahrens immer noch zu Auflagen verdonnert werden: Sozialarbeit ableisten, Teilnahme an Drogengesprächen, Verpflichtung zu Urin-Screenings.

Lass Dich also besser nicht erwischen und/oder warte, bis Du 18 bist und 'darfst'.

Da werden eher deine Eltern und, je nach Situation, mitunter auch das Jugendamt oder eine ähnliche Einrichtung informiert. Es geht weniger darum, Minderjährige zu bestrafen, sondern eher darum, diese vor potentiell schädlichem Verhalten zu schützen.

[...] Falls Minderjährige gegen dieses Verbot verstoßen, wird das Cannabis von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Wenn Minderjährige gegen das Verbot verstoßen, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder zu erwerben, ohne sich dabei strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber unverzüglich zu informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass Minderjährige geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen. [...]

Quelle und weitere Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Allgemeine Infos zu den typischen Wirkungen und Nebenwirkungen sowie auch den mit dem Konsum verbundenen Risiken findet man z.B. hier:

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Also ich denke nicht. Natürlich werden deine Eltern benachrichtigt aber sonst wird glaube ich nicht passieren. Außer das passiert natürlich erneut

Ja, kannst Du.

Die Legalisierung von Cannabis gilt nur für Volljährige.

Es besteht zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren wegen geringer Menge wieder eingestellt wird, aber damit bist Du als Drogenkonsument polizeibekannt.

Das fachärztliche Gutachten vor dem Erwerb einer Fahrerlaubnis ist dir damit schon mal so gut wie sicher.

Nein, aber deine Eltern werden informiert und bei wiederholtem Erwischen das Jugendamt.