Anzahlung bei Kleinanzeigen seriös?

7 Antworten

Mir wäre das zu kompliziert.

Ich bin bisher gut damit gefahren,die Adressen erst kurz vorher auszutauschen und dann zu reservieren.

Auch andersrum bekommt man manchmal keine Antwort mehr und wenn kurz vorher nochmal Kontakt besteht,ist das meist ein seriöser Mensch und der Kauf klappt.


zottelchen77 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 09:55

Das habe ich mir auch schon überlegt, klingt gut, vielen Dank für die Antwort :)

Wenn ein Interessent eine Anzahlung macht und das Teil nicht abholt, ich es in der Zwischenzeit dann an einen anderen Interessenten verkauft habe, hat dieser dann Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung oder auf neue Ware, oder bin ich hier auf der sicheren Seite?

Kurz und knapp: Darauf wird sich am Ende kein Käufer einlassen. Zumal er auf Kleinanzeigen damit Rechnen muss dass du die Anzahlung nimmst und er nie wieder was von dir hört.

Natürlich seid ihr völlig frei eine Reservierung zu eigenen Konditionen aus zu handeln. Ihr müsstest es dann aber halt wirklich als Reservierungsgebühr die bei einem kauf angerechnet wird aushandeln. Und dann musst du für die Vereinbarte Zeit natürlich auch die Ware Reservieren. Nimmst du eine Anzahlung kannst du die Ware nicht einfach weiter verkaufen. Aber es bleibt halt dabei das bei Kleinanzeigen immer eine von beiden Seite irgendwie Vertrauen vorschießen muss und super viel Ärger hat wenn es schief geht wenn man von: "Man kommt vorbei und tauscht Ware gegen Bargeld." abweicht.


zottelchen77 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 10:37

Das hab ich mir schon fast gedacht. Dann bleibe ich doch lieber bei der klassischen Variante. Danke für die Antwort!

Damit schränkst du dich selber enorm ein. Mit der Anzahlung kommt der Kaufvertrag zustande und du kannst gar nicht einfach mal so an jemand anderen verkaufen.

Ich habe das als Käufer mal gemacht, weil es um ein großes Teil ging, dass ich nicht direkt bei Besichtigung abholen konnte. Da haben wir aber auch einen entsprechenden Dreizeiler aufgesetzt zur Absicherung beider Seiten.

50% angezahlt bei Besichtigung und Rest zwei Wochen später bei Abholung.

Generell mache ich es nur Barzahlung bei Abholung.

Reservierung immer nur bis zum vereinbarten Besichtigungszeitpunkt. Meist am Abend, wenn sich tagsüber jemand meldet, der erst nach der Arbeit kommen kann.

Kommt er dann nicht verkaufe ich kommentarlos an den nächsten Interessenten.

Hat jetzt jemand eine Anzahlung geleistet, dann musst du dich wohl oder übel weiter mit ihm beschäftigen, und er kann das ganze lange hinauszögern.


zottelchen77 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 10:41

Danke für die Antwort! Ich glaube, ich lasse das mit der Anzahlung, das ist etwas komplizierter und riskanter als gedacht 😅

Mit der Anzahlung gilt der Kaufvertrag spätestens als wirksam geschlossen und im Falle eines Verkaufs an einen Dritten bestehen unkritisch Schadenersatzansprüche.

Auch wenn sich der Anzahlende nicht mehr meldet, müsste dieser mit der Restzahlung in Verzug gesetzt werden, um sich nach Ablauf der Frist vom Vertrag lösen zu können. Komplizierter wird es, wenn dann der Käufer zahlt und trotzdem nicht abholt...

Wenn jemand ernsthaft Interesse hat einen kurzfristigen Termin ausmachen, wenns passt zahlen und mitnehmen. Alles andere befördert nur neue Probleme (nachverhandeln etc).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

zottelchen77 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 10:11

Danke für die Antwort! Ich glaube, das ist mir zu riskant und zu kompliziert, ich lasse das mit der Anzahlung einfach, dann bin ich auf der sicheren Seite 🙈

Bei einer Anzahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Das heißt, du darfst die Ware nicht an eine andere Person verkaufen. Damit blockierst du dich selbst.

Daher würde ich Reservierungen nur für kurze Zeitspannen akzeptieren und keine Anzahlung nehmen. Läuft die Reservierung ab, kannst du wieder anderweitig verkaufen.


zottelchen77 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 09:59

Und wenn man ausmacht, dass die Person das Teil zu einer bestimmten Uhrzeit abholt, sonst geht es an jemand anderen, ist diese Bedingung ja auch Teil des Kaufvertrags. Dieser Kaufvertrag wurde vom Interessenten als erstes gebrochen, woraufhin ich es anderweitig verkaufe, da der Kaufvertrag ja schon gar nicht mehr zu diesen Konditionen besteht. Oder läuft das anders? 😅

Interesierter  09.09.2024, 10:57
@zottelchen77

Rechtlich ist das problematisch, denn der Kaufvertrag besteht ja trotzdem.

Es könnte passieren, dass der Käufer aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht in der Lage ist, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Dann müsstest du zuerst die Abholung anmahnen und erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kannst du den Kaufvertrag aufkündigen.