Anwalt will Beratungshilfeschein abrechnen ohne Leistung erbracht zu haben?
Hallo ihr Alle.
Ich habe einen Rechtsanwalt mit Beratungshilfeschein engagiert.
Er hat sich den Sachverhalt notiert und alle nötigen Schriftstücke kopiert.
Leider hat er nie etwas unternommen, ich musste mich selbst, mit allen mir zur Verfügung stehenden, bescheidenen Mitteln behaupten ohne des Anwalts Hilfe.
Selbst als ich mehrfach per E-Mail beim Anwalt nachgehakt habe (damit er tätig wird) kam als Antwort nur, wie gerade der Stand ist.
Das ist jedoch völlig idiotisch, da er zu Anfang schon alles parat hatte und tätig werden sollte, was nicht geschehen ist.
Da ich "den Kampf" ohne ihn bestritten habe, ergab sich ein Stillstand, ich habe von der Gegenseite nichts mehr gehört...vielleicht hat es sich erledigt, was gut währe.
Mit Verwunderung habe ich jetzt...nach ca. 3 Jahren einen Brief von diesem Anwalt bekommen wo er mir schreibt, dass er von der Gegenseite und von mir nicht mehr gehört hat und deshalb fragt, ob er die Sache abschließen und abrechnen kann. Und falls er bis zu einem angegebenen Stichtag nicht von mir hören sollte, wird er dementsprechend verfahren.
Ich sage nur, da er nie etwas gemacht hat, kann er auch von der Gegenseite nicht gehört haben. (:
Ich möchte nicht, dass er das Geld von dem Beratungshilfeschein bekommt, denn er hat keinen Finger gerührt.
Meiner Meinung nach ist der Anwalt ein Betrüger, der sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lässt und es einfach aussitzt ohne etwas zu tun, ich möchte nicht zulassen, dass er damit durchkommt und Geld für Nichts bekommt, jedoch möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und einen Fehler machen, damit er mir noch einen Strick aus etwas drehen kann.
Frage 1. Kann ich ergendetwas machen, damit er den Beratungshilfeschein nicht abrechnen kann, z.B. ihm das Mandat entziehen?
Frage 2. Gibt es eine Möglichkeit, den Beratungshilfeschein wieder zurrück zu bekommen um mir zu gegebener Zeit einen tauglichen Anwalt zu nehmen?
Frage 3. Wenn ich den Anwalt vollständig ignoriere, kann dies Kosten für mich verursachen?
Frage 4. Kann der Anwalt den Beratungshilfeschein einfach ohne meine Einwillligung abrechnen?
Danke für Eure Zeit.
7 Antworten
Ich habe einen Rechtsanwalt mit Beratungshilfeschein engagiert.
Er hat sich den Sachverhalt notiert und alle nötigen Schriftstücke kopiert.
Selbst als ich mehrfach per E-Mail beim Anwalt nachgehakt habe (damit er tätig wird) kam als Antwort nur, wie gerade der Stand ist.
Tja und das ist doch eine Tätigkeit ..... Erstberatung und sich mit dem Sachverhalt befassen. Das das für Dich nicht befriedend ist, ist zwar nachvollziehbar .... aber von nichtstun ist selbst bei dieser Schmalspur"hilfe" eher nicht die Rede.
Ich habe einen Rechtsanwalt mit Beratungshilfeschein engagiert.
Schön. Die Wortbedeutung des Begriffes "Beratungshilfe" ist dir bekannt?
Er hat sich den Sachverhalt notiert und alle nötigen Schriftstücke kopiert.
Also seinen Job gemacht.
Leider hat er nie etwas unternommen.
Aha.
Mit Verwunderung habe ich jetzt...nach ca. 3 Jahren einen Brief von diesem Anwalt bekommen wo er mir schreibt, dass er von der Gegenseite und von mir nicht mehr gehört hat und deshalb fragt, ob er die Sache abschließen und abrechnen kann. Und falls er bis zu einem angegebenen Stichtag nicht von mir hören sollte, wird er dementsprechend verfahren.
Natürlich. Denkst du, der Anwalt arbeitet gratis?
Ich möchte nicht, dass er das Geld von dem Beratungshilfeschein bekommt
Das hat er längst. Es geht um das Geld, welches du ihm schuldest, denn der Beratungshilfeschein deckt *nur* die Kosten für das Erstgespräch. Alles Weitere musst du bezahlen. Und das dürften sicher locker € 1.500.-- +X sein, je nach Umfang des Verfahrens.
Frage 1. Kann ich ergendetwas machen, damit er den Beratungshilfeschein nicht abrechnen kann, z.B. ihm das Mandat entziehen?
Nein. Das ist zudem längst erledigt.
Frage 2. Gibt es eine Möglichkeit, den Beratungshilfeschein wieder zurrück zu bekommen um mir zu gegebener Zeit einen tauglichen Anwalt zu nehmen?
Nein.
Frage 3. Wenn ich den Anwalt vollständig ignoriere, kann dies Kosten für mich verursachen?
Ja, nämlich einen Mahnbescheid, bzw. eine Zahlungsklage. Das kostet dann statt der genannten € 1.500.-- mit Gerichts- und Anwaltskosten sicher schnell € 2.500.-- und mehr.
Frage 4. Kann der Anwalt den Beratungshilfeschein einfach ohne meine Einwillligung abrechnen?
Selbstverständlich. Das ist ja der Sinn des Scheins.
Naja was man aber berechtigt anführen könnte ist, das der Anwalt sich erst nach mehreren Mails gemeldet hat. (Obwohl man natürlich nicht weiß wie schnell die Mails kamen) Aber ein Anspruch auf die Bezahlung wird wohl bestehen. Man muss auch sagen das es verwunderlich ist das der Anwalt ohne Vorschuss solange gearbeitet hat^^
Die rechtliche Bedeutung von Beratungshilfe ist dir aber bekannt, oder?
Denn darum geht es! Nicht um die persönliche Definition,sondern was dies rechtlich zu bedeuten hat.
Und wenn der Anwalt ein Mandat auf Beratungshilfe annimmt, schuldet der Mandant überhaupt nichts!
Die Kosten sind mit der Staatskasse abzurechnen.
Eine weitere Abrechnung mit dem Mandanten steht dem Anwalt nicht zu.
Sollte der Anwalt Mahnverfahren einleiten oder Mahnbescheid, dann hätten wir nun den versuchten Betrug.
Denn er hat ja bereits mit der Staatskasse abgerechnet und weitere Gebühren stehen ihm nicht zu.
Also mit dem größten Respekt, aber schreibe bitte keinen Unsinn,wenn du offenbar in der Materie absolut keinen Schimmer hast....
Der Schein ist für Beratung/Erstberatung, hattest du denn nie einen Termin? Über die Beratung hinaus wird er mit dem Schein nicht tätig. Dazu mußt du ihm ein ein Mandat erteilen.
Er hat geleistet, kopiert, sich mit Dir unterhalten, und fragt jetzt an, wohin mit der Rechnung, denn nur die Erstberatung ist ja kostenfrei.
Du schreibst ja selbst, er wurde beauftragt von mir.
Also wird abgerechnet nach Streitwert und Pauschale, fürchte ich.
Dann hat er doch bereits seine Leistung erbracht. Wenn er die Möglichkeit sieht, den Rechtsstreit zu gewinnen, wird er auch für dich die PKH beantragen.