Anwalt will Beratungshilfeschein abrechnen ohne Leistung erbracht zu haben?

Hallo ihr Alle.

Ich habe einen Rechtsanwalt mit Beratungshilfeschein engagiert.

Er hat sich den Sachverhalt notiert und alle nötigen Schriftstücke kopiert.

Leider hat er nie etwas unternommen, ich musste mich selbst, mit allen mir zur Verfügung stehenden, bescheidenen Mitteln behaupten ohne des Anwalts Hilfe.

Selbst als ich mehrfach per E-Mail beim Anwalt nachgehakt habe (damit er tätig wird) kam als Antwort nur, wie gerade der Stand ist.

Das ist jedoch völlig idiotisch, da er zu Anfang schon alles parat hatte und tätig werden sollte, was nicht geschehen ist.

Da ich "den Kampf" ohne ihn bestritten habe, ergab sich ein Stillstand, ich habe von der Gegenseite nichts mehr gehört...vielleicht hat es sich erledigt, was gut währe.

Mit Verwunderung habe ich jetzt...nach ca. 3 Jahren einen Brief von diesem Anwalt bekommen wo er mir schreibt, dass er von der Gegenseite und von mir nicht mehr gehört hat und deshalb fragt, ob er die Sache abschließen und abrechnen kann. Und falls er bis zu einem angegebenen Stichtag nicht von mir hören sollte, wird er dementsprechend verfahren.

Ich sage nur, da er nie etwas gemacht hat, kann er auch von der Gegenseite nicht gehört haben. (:

Ich möchte nicht, dass er das Geld von dem Beratungshilfeschein bekommt, denn er hat keinen Finger gerührt.

Meiner Meinung nach ist der Anwalt ein Betrüger, der sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lässt und es einfach aussitzt ohne etwas zu tun, ich möchte nicht zulassen, dass er damit durchkommt und Geld für Nichts bekommt, jedoch möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und einen Fehler machen, damit er mir noch einen Strick aus etwas drehen kann.

Frage 1. Kann ich ergendetwas machen, damit er den Beratungshilfeschein nicht abrechnen kann, z.B. ihm das Mandat entziehen?

Frage 2. Gibt es eine Möglichkeit, den Beratungshilfeschein wieder zurrück zu bekommen um mir zu gegebener Zeit einen tauglichen Anwalt zu nehmen?

Frage 3. Wenn ich den Anwalt vollständig ignoriere, kann dies Kosten für mich verursachen?

Frage 4. Kann der Anwalt den Beratungshilfeschein einfach ohne meine Einwillligung abrechnen?

Danke für Eure Zeit.

Recht, Beratungshilfeschein

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