Antrag auf ausziehen unter 25!?

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Hab Dir mal einen Link aus einem Forum rausgesucht, was sich auch um speziell solche Probleme kümmert. http://www.elo-forum.org/25/45929-auszug-elternhaus-ratlos.html Vielleicht trifft es ja oder Du stöberst etwas mehr in dem Forum oder stellst Deine Frage einmal dort. P.S. Ich gehe davon aus, daß Du / Deine Eltern Hartz 4 beziehen...


merlinulucy 
Beitragsersteller
 21.11.2010, 18:16

Nein...geht um ne freundin und deren Eltern haben eine Firma. Sie ist in einer BVB Maßnahme vom Arbeitsamt.

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Lucas  21.11.2010, 18:20
@merlinulucy

Wenn für sie auch die U25-Regeln gelten, also Auszugverbot o.ä., muss sie ihren Willen wohl oder übel erklären. Ob dazu die Gründe ausreichen, die Du genannt hast, wage ich zu bezweifeln.

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Deine Frage wird, in ähnlicher Form, hier immer wieder gestellt. Und ich finde das prima. Denn es zeigt das ihr jungen Leute euch erst schlau macht und dann handelt.

Hier werden zum Teil erst unqualifizierte Kommentare gegeben und oft auch Antworten die nicht zutreffend sind. Dazu kann aber Gute Frage net nichts. Die Admins tun auch was sie können.

Aber zum Thema unter 25 Jahren ausziehen:

Immer wieder kommt als allgemeine Antwort diese dumme Verallgemeinerung das junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr nicht ausziehen können / dürfen.

Es kommt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Wer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr erreicht hat kann ausziehen und wohnen wo er es möchte.

Ebenso ist man nicht an ein Bundesland gebunden. Wenn jemand z,. B. mit seinem Freund / seiner Freundin zusammenziehen will dann kanst er das.

Bedürftigkeit der Eltern, bzw. Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern kannst du im Prinzip auch ausser Betracht lassen. Sie besteht zwar nach dem BGB für Verwandte ersten Grades. Aber erst ab einem Jahreseinkommen von über 100000,- €. Das Betrifft also nur Leute die über 8000,- € monatlich an Einkommen haben.

Lass dich hier also nicht mit allgemeinen Sprüchen das man bis 25 zu Hause bleiben muss abfertigen.

Und alle Sprüche von wegen: suche erst mal Arbeit, leiste erst mal was, du machst es dir auf Kosten der Steuerzahler bequem usw. ignoriere einfach. Das sind Leute die nicht wissen das man in Deutschland möglicht Anfang bis Mitte 20 sein muss, eine Ausbildung haben muss und wenn möglich noch 10 Jahre Berufserfahrung haben sollte.

Und als nächtes kommt dann das Argument ich arbeite schon xx Jahre und zahle für die Hartz 4 Empfänger die vorm Fernseher hängen.

Einzig und allein der Einzelfall ist entscheidend.

Viele hier wissen nicht einmal das man unter bestimmten Umständen Hartz 4 beziehen kann und nur die finanzielle Leistung erhält. Aber mit dem Jobcenter hat man gar nichts zu tun. Man braucht keine Bewerbungen schreiben. Man muss nicht beim Jobcenter vorstellig werden in bestimmten Abständen, und man muss auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder vermittelbar sein.

Wenn du mehr dazu wissen willst kannst du mir gern eine PN schreiben.

MfG Michael

sie ist 19? dann darf sie doch ausziehen.... schließlich ist sie doch volljährig und darf frei entscheiden. kindergeld usw bekommt se dann auch muss halt nur auf ihren namen umgeschrieben werden. finanziell mäßig wäre es dann erstmal hartz 4? dann muss sie auch dies beantragen... aber fest steht sie kann ohne probleme ausziehen.. arbeitet frau XY beim jugendamt? oder welches amt meinst du?

(wenn ich bei irgendwas falsch informiert bin, lass ich mich gern belehren) :)


merlinulucy 
Beitragsersteller
 21.11.2010, 18:11

Sie muss das ganze schon beantragen, da sie sich in einer Maßnahme vom Arbeitsamt befindet und unter 25 ist. Sonst bekommt sie keinen Cent!

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Die Eltern müssen den Unterhalt bezahlen.