Anspruch ohne Vertrag?

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Du könntest einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben, mithilfe des alten Eigentümers als Stellvertreter. Allerdings hat dieser keine Vertretungsmacht.

Auch könnte das Recht aus der Forderung abgetreten worden sein, aber die Forderung existierte ja bis dato noch nicht.

Auch könnte möglicherweise ein Anspruch aus GOA bestehen, jedoch wurde die Geschäftsführung nicht angezeigt und die Bereicherung aufgedrängt.

Also sehe ich eher keinen Anspruch für die Stellplatzkosten im Nachhinein. Finde das ist ziemlicher Blödsinn sogar.

Ab jetzt musst du aber logischerweise zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Rakitaki 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 18:04

Genau der gleichen Meinung bin ich auch! Hast du irgendeine Grundlage die ich dem Herren anführen könnte ?

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Rumino  02.09.2021, 18:15
@Rakitaki

Naja, die Paragraphen für den Mietvertrag wäre der § 535, die nicht erfolgte Forderungsabtretung der § 398, die nicht einschlägige GOA wären die § 677 ff. BGB.

Ich würde schreiben: Es ist mit Ihnen (dem alten Vermieter) keine Vereinbarung über den Gebrauch der Mietsache gem. dem § 535 BGB zustande gekommen. Eher ging ich davon aus, dass der Stellplatz bis zum Vertragsschluss von mir mitbenutzt werden kann. Deshalb kann eine nicht existente Forderung auch nicht aus § 398 BGB an den neuen Eigentümer abgetreten werden. Demnach bin ich gerne bereit den Mietzins ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu zahlen. Vor diesem Ereignis entbehrt ihre Forderung allerdings jeglicher vertraglicher Vereinbarungen.

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Rumino  02.09.2021, 18:20
@Rumino

Kannst noch schreiben: Auch für das Vorliegen einer C.I.C aus 311 II BGB fehlen jegliche Vertragsanbahnungen -Verhandlungen.

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Rumino  02.09.2021, 18:20
@Rumino

Für das verdiene ich Safe die hilfreichste Antwort :D.

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Rakitaki 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 19:18
@Rakitaki

Auf jedenfall! Vielen vielen Dank 💪🏽💪🏽

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Wenn es für die vergangene Zeit keine schriftliche Vereinbarung gab, läuft die Forderung ins Leere. Für die Zukunft ist es natürlich etwas anderes.

Auch mündliche Vereinbarungen gelten bis auf ausnahmen als Vertrag.

Er kann erst ab jetzt Geld für den Parkplatz, nicht rückwirkend.


Rakitaki 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 17:39

Gibt es dafür eine Grundlage? Verweis ZPO oder BGB?

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Lurch123532  02.09.2021, 17:41
@Rakitaki

Es gab einen mündlichen Vertrag für die kostenlose Nutzung, dieser kann jederzeit gekündigt werden. Nachträglich kann kein Geld verlangt werden, es war ja kostenlos vereinbart.

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