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Du könntest einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben, mithilfe des alten Eigentümers als Stellvertreter. Allerdings hat dieser keine Vertretungsmacht.
Auch könnte das Recht aus der Forderung abgetreten worden sein, aber die Forderung existierte ja bis dato noch nicht.
Auch könnte möglicherweise ein Anspruch aus GOA bestehen, jedoch wurde die Geschäftsführung nicht angezeigt und die Bereicherung aufgedrängt.
Also sehe ich eher keinen Anspruch für die Stellplatzkosten im Nachhinein. Finde das ist ziemlicher Blödsinn sogar.
Ab jetzt musst du aber logischerweise zahlen.