Anspruch auf Trinkgeld?

2 Antworten

Ja, du hast einen Anspruch auf deinen Anteil.

Gab es denn eine Begründung, warum man dich ausgeschlossen hat?

Du bist auch nicht der erste, dem das passiert. Soweit ich weiß, wurden da schon mehrere Prozesse vor den Arbeitsgerichten geführt.

Es gibt keine gesetlichen Regleungen wie Trinkgeld verteilt wird.

Da hilft nur reden...


danitom  13.12.2023, 17:15

Auch eine mündliche Vereinbarung zählt.

DERstobbel  13.12.2023, 17:16
@danitom

Aber das muss man dann besprechen... Sowas wird - wie das sagst ja nicht schriftlich festgehalten, ist ja mündlich. Vo daher muss man halt auch was an der richtgen Stelle sagen.

danitom  13.12.2023, 17:37
@DERstobbel

Steht doch klar in der Frage, dass es so vereinbart wurde.

danitom  13.12.2023, 19:07
@DERstobbel

Dann müssten ja alle bei ihrer Aussage lügen und eine oder einer wird dann vor Angst umfallen.