Anspruch auf Trinkgeld?
Ich habe als Aushilfekraft bei einem Restaurant gearbeitet. Das ganze Trinkgeld, welches wir erhalten haben, haben wir zusammen gelegt. Am Ende sollte es dann fair nach Stunden aufgeteilt werden. Ich habe ziemlich viel gearbeitet. Ich bin jedoch der einzige der am Ende kein Trinkgeld erhalten hat. Habe ich Anspruch auf das Trinkgeld ? Vielen Dank für die Antworten
2 Antworten
Ja, du hast einen Anspruch auf deinen Anteil.
Gab es denn eine Begründung, warum man dich ausgeschlossen hat?
Du bist auch nicht der erste, dem das passiert. Soweit ich weiß, wurden da schon mehrere Prozesse vor den Arbeitsgerichten geführt.
Es gibt keine gesetlichen Regleungen wie Trinkgeld verteilt wird.
Da hilft nur reden...
Aber das muss man dann besprechen... Sowas wird - wie das sagst ja nicht schriftlich festgehalten, ist ja mündlich. Vo daher muss man halt auch was an der richtgen Stelle sagen.
Dann müssten ja alle bei ihrer Aussage lügen und eine oder einer wird dann vor Angst umfallen.
Auch eine mündliche Vereinbarung zählt.