Anspruch auf eine Rechnungskopie?
Habe eine Rechnung erhalten und diese aus versehen mit anderen Rechnungen versand. Meine Bitte an das Altenheim mir per Mail die Rechnung nochmal zuzusenden wird ignoriert.
Meine Frage:
darf mir die Zusendung der Rechnung per Mail verweigert werden?
Vielen Dank im voraus.
5 Antworten
Wenn Mails "ignoriert" werden, heißt das nicht zwingend, dass das böswillig geschieht! Ein zu streng eingestellter Spamfilter, ein Serverproblem, ein zuständiger Mitarbeiter, der wegen Krankheit unerwartet ausgefallen ist - es gibt so dermaßen viele Gründe, weshalb Reaktionen auf Mails ausbleiben.
Wenn man auf eine Mail keine Antwort bekommt, sollte man also unbedingt mal anrufen. Und wenn das auch nicht klappt, durchaus auch mal persönlich vorbei gehen. Du hast die Rechnung verschusselt, also musst du dich da jetzt auch bisserl kümmern :).
Da das Altenheim irgendwann ja mal sein Geld sehen will, werden sie sich nicht weigern, dir die Rechnung erneut zukommen zu lassen, sobald sie auf dem Schirm haben, dass die dir verloren gegangen ist :).
Ja, sie dürfen das verweigern.
Sie haben dir eine Rechnung geschickt und damit ihre Pflicht erfüllt. Es ist nicht deren Problem, wenn du wichtige Unterlagen verschusselst.
Man kann übertreiben. Wenn sich jede Buchhaltung weigern würde Rechnungskopien zu verschicken.........mein Gott. Ein Altenheim ist auch Dienstleister u wenn ein Kunde höflich nochmal darum bittet ist es guter Service u fällt unter Kulanz. Rechtlich gesehen, darf sogar eine Gebühr für einen Ersatzbeleg genommen werden. Macht auch niemand......
Miteinander reden, anstatt anonyme Mails zu schicken hilft da viel mehr.
Die Frage war, ob sie das verweigern DÜRFEN. Nicht, ob es nett, sinnvoll, kulant, kleinkariert oder was auch immer ist...
Wenn sie nett sind, geben sie Dir eine Kopie.
Müssen sie aber nicht.
Dann ruf doch einfach in der Buchhaltung an und frag persönlich nach.
Wieso sollte man Dir eine Kopie nicht geben wollen ???
Vielleicht ist Deine Mail einfach nur irgendwo untergegangen oder der Sachbearbeiter im Urlaub.
Außerdem hatte die Buchhaltung mit dem Jahresabschluß genug Arbeit.
Anrufen und den Sachverhalt klären und nett um eine erneute Kopie bitten.
und warum dürfen sie das verweigern