Anspruch auf Bürgergeld?

2 Antworten

Wenn das anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht deckt und Du arbeitsfähig bist, besteht theoretisch auch Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter.

In welcher SSW - bist Du denn, was hat dein Mann für Brutto und Nettoeinkommen, bekommt er noch Bafög - wenn ja wie viel, wie alt ist er und was muss für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Für ALG - 1 muss man der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, arbeitslos sein und die Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Ja, du kannst Bürgergeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Denke viel nach.