Anklage erhoben?

1 Antwort

Das Anzünden von Mülleimern ist kein Kavalliersdelikt. Besteht durch den Brand auch nur die konkrete Gefahr, dass feste Gebäudeteile oder Fahrzeuge Feuer fangen könnten, handelt es sich bereits um versuchte Brandstiftung. Sachbeschädigung ist da nur ein kleines Übel.

Deine Rückantworten sagen nichts darüber aus, wo du zum Zeitpunkt der Brandverursachung gewesen bist, und ob der Zeuge dich nicht doch gesehen haben könnte. Es sagt auch gar nichts aus, dass "ihr den Tisch gedeckt habt" als jemand das Feuer erwähnte, das war ja danach.

Wenn du konkret beschuldigt wirst, wende dich an einen Anwalt. Allein die Aussage "es wird vor Gericht angeklagt" bedeutet nur Hörensagen. Oder gibt es bereits etwas schriftliches? So etwas sollte man bei der Frage erwähnen, sonst ist alles Spekulation.


Guteantwort251 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 23:13

Ich habe das nicht getan. Wir waren am Tisch decken und dann kam ein Auto aufn hof gefahren und der Fahrer stieg aus und sagte "Eure Mülltonnen brennen" darauf hin haben wir uns alle Feuerlöscher geschnappt und sind raus

Guteantwort251 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 23:16
@Guteantwort251

Das was ich vorhabe ist, das vor Gericht einfach meine Sichtweise zu schildern und auch zu erwähnen, daß in der alten Einrichtung oft gegen mich aufgestichelt wurde

Eckengucker  03.04.2022, 23:18
@Guteantwort251

Wie willst du gegen Zeugenaussagen angehen? Die Aussage des Zeugen unglaubwürdig machen?

Es gibt dann nur eine Möglichkeit, einen Fachanwalt für Strafrecht.

Eckengucker  03.04.2022, 23:54
@Guteantwort251

Du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Wie kannst du wissen, dass sie es nicht gesehen haben? Eben....

Guteantwort251 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 23:55
@Eckengucker

Ich war bei der Feuerwehr. Ich weiß wohl, daß es nicht ungefährlich ist bei Wärme noch Mülltonnen mit Papier anzuzünden.