Anhänger an 49ccm Roller?

1 Antwort

Es gibt keine Grauzone.

Ein solcher Anhänger ist ein zulassungsfreies Fahrzeug nach §3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f:

f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

Daher gilt §4 FZV:

(1) Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist.

Du benötigst folglich eine Betriebserlaubnis.

Laut §a PflVG ist der Anhänger nicht versicherungspflichtig:

(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,

Bei den Beleuchtungsvorschriften wird nicht zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Anhängern unterschieden. Wenn dir jemand hinten auffährt, weil der unbeleuchtete Anhänger dein Rücklicht verdeckt, ist das unabhängig vom Anhängertyp unvorteilhaft.