Anhängelast im Gewerbe?

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Nein, darfst du meines Wissens nicht!

Nein, das stimmt nicht.

Du brauchst aber ein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug.

Ohne EG-Kontrollgerät darfst Du einen Anhänger, mit dem Du auf ein zulässiges Zuggesamtgewicht von über 3,5 t kommst, nur ziehen, wenn eine der Ausnahmen greift und Du von der Aufzeichnungspflicht befreit bist.

Nein, sowas habe ich noch nie gehört.