Anzeige wegen anruf?

4 Antworten

Theoretisch könnte man das als Amtsanmaßung sehen - aber wenn außer "Hier spricht die Polizei" nichts weiter passiert ist, würde mich es doch arg wundern, wenn sich die Polizei in die Telefonstreiche von jugendlichen(?) einmischt...

"Soll ich jetzt Angst haben" ist eine ziemlich sinnlose Frage.

Mit solchen anonymen Anrufen hat man sehr schnell eine Straftat begangen, für die man auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dazu käme "Beleidigung" oder auch die "Nachstellung" (§ 238 StGB) in Frage.

In einmaligem Vorkommen kann man hoffen, dass es als schlechter Scherz auf sich beruhen bleibt....

Ja, ganz viel Angst solltest du haben. Vor was musst du allerdings selbst wissen.^^

Die Angst ist berechtigt.

Solch eine Dummheit macht man nicht !!