Angenommen man steht nicht im Mietvertrag mit einer Person aber man lebt mit mit dieser Person, wenn dieser auszieht kann die Polizei einen dann rausschmeißen?

5 Antworten

Falls man nicht im Mietvertrag stand, ist es noch einfacher den jenigen aus dieser Wohnung zu entfernen. Ausserdem muss immer dem Vermieter gemeldet werden, wie viele Menschen noch einziehen werden und dort dann beim Rathaus gemeldet sind.

Natürlich musst du auch ausziehen und die Wohnung verlassen. Du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter. Somit kann er dich ohne Probleme polizeilich entfernen lassen. Was du machst wenn du bleibst ist Hausfriedensbruch.

Wird denn die Miete weiter gezahlt?

Räumingsklagen kann es nur gegen die geben, die ehemals Mieter waren. Der Rest wird geräumt, zwangsweise, ohne Aufschub.

Äh .... Verstehe ich mal wieder nicht ....

Wenn du ohne Mietvertrag dort wohnst, gehst du sofort, wenn der Vermieter das will. Du hältst dich ja unerlaubt dort auf. Oder als Untermieter, dem der Mieter weg fällt (falls das überhaupt erlaubt war). Er muss gar nicht klagen. Polizei und Zwang. Fertig.

Wenn du dort bleiben willst, kannst du den Vermieter doch einfach fragen, ob du die Wohnung übernehmen kannst. Dann zahlst du ordentlich deine Miete und hast entsprechende Rechte.

Gruß S.