Angeklagt wegen Vergewaltigung! FREISPRUCH?

2 Antworten

kann man dann trotzdem die Anzeigeerstatterin verklagen ? Schadenersatz ? Ich meine das sie lügt kann man ja auch nicht beweisen oder reicht der Freispruch aus

Sie muss nicht lügen, wenn der Angeklagte aufgrund der Zweifelsregelung freigesprochen wird.

Eventuell sagt sie auch die Wahrheit und es lässt sich halt eben einfach nicht nachweisen. So wie der Gegenüber nicht nachweisen kann, dass sie gelogen hat. Denn hätte er dies nachweisen können, dann wäre kein in dubio pro reo drin gewesen, dann wäre das Gericht davon überzeugt, dass er es nicht war und es hätte wohl einen Freispruch erster Klasse gegeben.

Insofern... wird wohl eher schwierig.

Wenn sie lügt geht natürlich die Klage der Verleugnung. Jedoch ist das nur n kleines Pflaster, da so ne falsche anklage das Leben des Mannes zerstört.