Anerkennung Rettungssanitäter NRW?
Ich werde im Rahmen eines FSJ den Rettungssanitäter in NRW machen und wollte fragen, ob dieser in anderen Bundesländern anerkannt wird oder nicht. Ich habe nämlich Gerüchte gehört, nach denen dies nicht so sei.
2 Antworten
Hi,
der die Qualifikation zum Rettungssanitäter ist bundesweit anerkannt - Grundlage bildet die Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses "Rettungswesen" vom 20.09.1977 (bzw. deren Novellierung vom 17.09.2008).
Zum Teil gibt es auch noch landesrechtliche Regelungen (Beispiel NRW: RettAPO, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13412), die sich nach diesem Empfehlungen richten.
Demnach: als RS bundesweite Tätigkeit möglich, als RH nicht unbedingt.
Siehe auch hier: https://www.spree-ambulance.de/images/Bund-Laender-Ausschuss_Grundsaetze.pdf
LG
RettSan ist eine Qualifikation, die auf eine Vereinbarung der Bundesländer und der HiOrgs aus dem Jahr 1975 zurück geht. Das wird anerkannt.
Ist wie alles aus dem Rettungsdienst. Die Ausbildung ist sehr unterschiedlich. Aber wenn du die Urkunde hast, ist das kein Problem.