Anerkennung der inländischen Fachhochschulreife?
Guten Tag,
ich habe dieses Jahr mein Fachabitur (praktischer und theoretischer Teil) bestanden. Ich habe nun die Zusage einer Hochschule erhalten, mein Fachabitur ist momentan nur in NRW gültig, die Hochschule hat ihren Hauptsitz allerdings in Hessen und unterliegt deswegen auch hier in NRW den Hessischen-Schulgesetz. Meine Hochschule hat mich nun darum gebeten, meine Unterlagen an das Staatliche Schulamt Darmstadt zu senden, um mein Fachabitur Deutschlandweit bestätigen zu lassen. Jetzt kommt endlich meine Frage :D um das Fachabitur in NRW zu erlangen, habe ich als praktischen Teil ein 1-Jähriges gelenktes Praktikum absolviert. Zählt dieses auch Bundesweit als erfüllter praktischer Teil?
MfG
Minorin
2 Antworten
Wenn du eine Bescheinigung für das 1-jährige gelenkte Praktikum hast, dann wird dies sicherlich auch bundesweit als Praktikum und damit als praktischer Teil anerkannt.
Aber letztlich entscheidet das die zuständige Behörde. Einschicken - abwarten.
Ja, das zählt selbstverständlich!
Wenn die aus Hessen Dir das vorschlagen, dann solltest Du das auch an das angebene Schulamt schicken. Sonst bekommt man ein bundesweit gültiges Gesamtzeugnis stets bei seiner Bezirksregierung. Dort müsste dann jemand aus NRW alles einreichen und bekommt ein bundesweit gültiges Gesamtzeugnis, d.h. z.B auch für Unis in Niedersachsen und Hessen gilt, soweit man sich mit FHR dort bewerben kann.