An wen muss man sich da wenden(Freiheitsberaubung)?

6 Antworten

Wenn die Polizei eine Person in die Psychiatrie bringt, dann wird die da nicht einfach so eingebunkert.

Da schaut erstmal ein Arzt drüber und befasst sich mit der Person, gleich bei der Ankunft. Wenn der keine Auffälligkeiten erkennen kann, gehts sofort wider raus.

Das geht soweit, selbst wenn da einer hingebracht wird, der vorher völlig irre agiert hat, so der sich da drin dann lammfromm zeigt, wird der nicht da behalten.

Die Person wird jedes mal am Tag danach vom Richter entlassen wegen keine Auffälligkeiten während des Psychatrie Aufenthalt"

Was jedoch nicht ausschließt, dass der nicht doch vor dem Aufenthalt völlig daneben war.

dass die Person angeblich zu denen gesagt hätte, dass sie immer wieder Sachen sieht die nicht da sind und Sachen hört(Wahnvorstellungen) und das die Person sich völlig verwirrt den Polizisten gegenüber verhalten hat

Wieso angeblich? Nur wenn das danach wieder in Ordnung war, bedeutet des noch lange nicht, dass dem nicht so gewesen sein kann in dem Moment.

So jemand ab und zu mal außerhalb der Spur läuft, so geht das dann nicht 24/7 so. Sowas kommt in Schüben und kann auch ganz schnell wieder vorbei sein.

Bei sowas wäre eine Bodycam sehr hilfreich, die das dokumentiert. Leider gibts sowas jedoch nicht oder kaum.

Ich hatte sowas als Polizist mehrfach.

Ich hatte als Beispiel einen Einsatz, bei dem der Randalierer völligen Unsinn von sich gab, seine Ex sei eine Außerirdische und wolle die Welt unterjochen. Der konnte gerade noch daran gehindert werden, die Wohnungstür dieser Dame einzuschlagen, die bibbernd vor Angst dahinter kauerte.

Natürlich geht man dann noch auf die Polizei los wenn die eintrifft, das Ganze gestaltete sich recht anstrengend.

In der Psychiatrie dann völlig lammfromm, was dazu führte, der konnte eine Stunde später wieder gehen.

Eine weitere Stunde später, erneut Einsatz an gleicher Adresse und gleicher Sachverhalt, da schlägt einer eine Tür ein. Leider schaffte der es dann, die Tür ganz einzuschlagen und hat die Dame mit einen Messer traktiert, um ihr ihre Tarnung abzuschneiden, weil sie darunter ja ein Alien war und er jetzt die Welt retten muss.....

Die Verletzungen waren erheblich und die Blutlache ziemlich groß: Hätte man den lieber mal zeitig eingebunkert.... aber nein, natürlich muss erst was passieren.

Ein anderer Fall, Einsatz an einer Straßenbahnhaltestelle, das randaliert einer in der Bahn und geht auf die Fahrgäste los. Angekommen war der nur noch alleine in der Bahn, alle Insassen waren geflüchtet. Beim Betreten der Bahn ging der Mensch sogleich auf uns los mit der Begründung, er müsse alle Geister vertreiben. Alles nur Geister.....

6 Mann hat es gebraucht, den zu bändigen - und zwar aus dem Grund, man kann jemand, der mittlerweile nackt ist, nur sehr schwer sicher greifen.

Noch auf dem Weg zur Psychiatrie gab der Zeugs von sich, da muss man erstmal drauf kommen. Er wird unsere Kinder aufschlitzen und unsere Frauen zerschneiden vor unseren Augen, er wird im Blut baden.....

In der Psychiatrie, Arzt kommt, der total lammfromm. Das steht man dann da als Depp vor einem Arzt, der einen anschaut so nach dem Motto, was wollt ihr Heinis eigentlich, der ist doch völlig normal.

Bei seiner Entlassung unter unseren Augen gedachte dann doch nochmal einen Schub zu bekommen und knallte unvermittelt seinen Kopf auf die Amatur an einem Waschbecken. Irgendwie schien dem das als tolle Idee vorgekommen zu sein.

Erst dann haben die den da behalten.

Danach hat man den wohl irgendie therapiert und nach Wochen wieder laufen lassen, ich alleine hatte den im Anschluss darauf noch 4 mal mit ähnlichen Vorfällen in einigen Jahren darauf, andere damalige Kollegen auch hier und da.

(Freiheitsberaubung)?

Und was soll man machen, wenn man sowas zu handeln hat?

Och joh, du armer, macht ja nix, wir gehen wieder, kommt sicher wieder in Ordnung....? Zieh mal schön wider deine Klamotten an und geh halt mal fein heim - und nein, Aliens gibt es so nicht. Trink mal einen Tee oder so, hilft sicherlich.

Hallo?

Ist das eine Freiheitsberaubung, wenn man bei sowas den dann erstmal aus dem Verkehr zieht?

Und ist man selbst als Polizist kein Zeuge? Ist man weniger wert als ein Nichtpolizist? Weil die Polizei immer lügt und aus purer Bosheit stetig saublöde Märchen erzählt?

Passiert nicht, weil die Polizei solche Einweisungsscheine gar nicht hat.

Und ein Richter kann auch gar nicht entlassen, weil die Krankenhäuser so etwas nicht haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Betroffene / die Betroffene sollte einen Bericht schreiben, was bei der Begegnung mit der Polizei passiert ist. Was gesagt wurde....

Wichtig ist auch mit dem Richter zu sprechen und den Beschluss zu bekommen. Gab es vorher einen Gutachter? Was haben Klinikärzte gesagt und getan?

Immer Berichte schreiben und die Namen aufschreiben.


MissyCooper 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 04:28

Was soll das denn bringen wenn die Person Berichte schreibt? Wenn ihn schon keiner glaubt was er sagt

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Unbewusst461  30.01.2022, 05:02
@MissyCooper

Dokumentationen sind immer gut und es wird so auch von der Polizei dazu geraten. Es stimmt schon, ein psychisch erkrankter Mensch kann sich kaum wehren und Richter verlassen sich auf die Einschätzung eines Arztes und die der Polizei. Es gibt Psychiatriebeschwerdestellen, vielleicht kann man Dir dort weiterhelfen bzw. Dir andere Kontaktstellen nennen, die es können. Alles Gute Dir!

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Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Polizeiinspektion einreichen.

Außerdem kann man sich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn man mittellos ist, kann man im Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, und sich für nur 15 € von einem Anwalt seiner Wahl beraten lassen.

Jedenfalls habe ich schon schlimmere Situationen gesehen.

Ich komme aus Bayern. Hier sind die Gesetze strenger. Wenn man von der Polizei aufgegriffen wird und psychische Auffälligkeiten hat, dann wird man direkt ins nächstgelegene Bezirksklinikum gebracht - auf die Geschlossene.

Im Bezirksklinikum angekommen läuft es dann so ab: Das Gericht erlässt nach spätestens 24 Stunden einen Unterbringungsbeschluss für mindestens 4 Wochen. Dagegen kann man zwar Widerspruch erheben, aber wie denn auch, wenn man auf der Geschlossenen sitzt?

Einige Tage später kommt dann der Rechtspfleger vom Betreuungsgericht. Er fertigt eine Stellungnahme für den Betreuungsrichter an. Man bekommt nämlich automatisch eine Betreuung wenn man untergebracht wurde.

Scheint reine Geldmacherei zu sein.

War selber schon mal in so einer Situation. In diesem Bezirksklinikum in dem ich war, ging es zu, wie in einem Taubenschlag. Täglich gab es etliche Neuzugänge. Die Leute waren nicht einmal eigen- oder fremdgefährdend, wurde aber trotzdem mit Beschluss untergebracht. Die meisten davon wären vital und von der Intelligenz her nicht einmal in der Lage gewesen, einen Widerspruch einzulegen. Die mussten sich einfach ihrem Schicksal hergeben.


Clon99  30.01.2022, 10:36

Den Beratungsschein bekommt man allerdings nur, wenn man nachweist, dass man mittellos ist.
Gegen den Unterbringungsbeschluss kann man natürlich auch aus der beschützenden Abteilung Beschwerde einlegen.

Ohnehin kommt eine vorläufige Unterbringung, die du hier beschreibst, nur in Frage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung. Eine Anhörung durch den Richter (Rechtspfleger haben im Unterbringungsverfahren gar nichts zu tun), Bestellung eines Verfahrenspflegers und Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens sind unverzüglich nachzuholen.

Eine Betreuung wird nur angeordnete, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Geld bringt das für das Gericht jedenfalls auch gar keins.

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An einen Anwalt