Amtsarzt trotz bestehender Attestpflicht?
Mein Klassenleiter ist heute auf mich zugekommen und hatte mir Mitgeteilt, dass trotz einer schon bestehenden Attestpflicht über eine Amtsarztpflicht diskutiert wird. Jetzt stellt sich mir die Frage dürfen die das. Hintergrundinformationen die vielleicht relevant sind: ich bin in der Oberstufe in Bayern und der nächste Amtsarzt ist 30km entfernt und bin in keinsterweise mit meinem Hausarzt verwandt oder großartig befreundet.
4 Antworten
In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden."
Wenn möglich, gehe zu Deinem Arzt und sage ihm, dass eine amstärztliche Untersuchung möglicherweise auf Dich zukommt und frage ihn, welche Angaben Du machen solltest. Da Dein Arzt selbst keinen Streit mit dem Amtsarzt haben möchte, liegt es ja auch in seinem Interesse, das Du Angaben machst, die die von ihm ausgestellten Atteste nicht als unglaubwürdig erscheinen lassen. Vielleicht ist es günstig, Deine Beschwerden gegenüber dem Amtsarzt so zu beschreiben, dass Dein Arzt später sagen kann, er habe erst eine bestimmte Krankheit ausschließen müssen, bevor er es habe verantworten können, Dich wieder für schulpflichtig zu halten. Falls Du (auch) bei einem Facharzt In Behandlung warst, wäre das günstig, weil dann der Amtsarzt mangels Kompetenz nicht so gut mitreden kann. Wenn der Facharzt ein Attest nur deshalb nicht ausgestellt hat, weil Dein Hausarzt das schon gemacht hat, dann ist das kein Nachteil für Dich.
Ganz einfach: Die vertrauen Deinem Hausarzt nicht. Ich kann es verstehen, weil ich im Beruf (Sozialamt) auch Ärzte kennengelernt habe, die Gefälligkeitsattest ausgestellt haben. Und da Recht, in begründeten Fällen eine Amtsarztuntersuchung zu fordern haben Schulen ganz gewiss.
Vermutlich haste sehr oft "krank gefeiert" ansonsten würde der Lehrer nicht auf solche Ideen kommen. Er muss das nämlich gegenüber dem Schulamt begründen.