Amt kürzt Geld beim zusammen ziehen?
Morgen zusammen,
vielleicht kann mir einer helfen :-)
ich bin jetzt schon eine längere Zeit mit meiner Freundin zusammen. Sie hat damals ein Baby (17 Monate alt) mit in die Beziehung gebracht.
Dieses Jahr würden wir gerne zusammen ziehen.
Jedoch habe ich gelesen, wenn wir zusammen ziehen und Sie noch nicht arbeiten geht (würde gerne, aber hängt auch vom Kindergartenplatz der Kleinen ab) das Amt mein Gehalt dann bei Ihr mit anrechnet und Sie somit weniger Geld vom Amt erhält. Ist das so richtig?
Kann man auch sagen was das Amt kürzen würde?
Ist der erste gemeinsame Einzug mit/bei einer Frau mit Kind, daher bin ich da noch nicht sooo auf dem Laufenden :-)
Danke und schönen Tag!
7 Antworten
Ja, das ist richtig. Es werden beide Einkünfte zusammengezählt und bewertet da davon ausgegangen wird, dass die Zumutbarkeit gegeben ist, dass in einer Lebensgemeinschaft ein Partner für den anderen aufkommt.
Vom Amt heißt, sie bezieht Hartz IV? Dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr müsst aber auch bedenken, dass gleichzeitig Kosten eingespart werden, doppelte Miete, Versicherungen usw.
das Amt mein Gehalt dann bei Ihr mit anrechnet und Sie somit weniger Geld vom Amt erhält. Ist das so richtig?
Ja,
das ist so, wenn Paare zusammenleben. Ob mit oder ohne Trauschein, das spielt dabei keine Rolle.
... und das ist auch o.k. so. Wir leben schließlich in einer Welt/Zeit, in der der Trauschein keine Voraussetzung mehr ist um in einer gemeinsamen Wohnung zusammen zu leben.
Klar wird das Einkommen auf die Stütze angerechnet.
Um wieviel es gekürzt wird hängt immer vom "Gemeinsamen" Einkommen ab.
Genaueres kann dir aber das Amt sagen, da sie dann deine Gehaltsbescheinigung benötigen.
Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft, so dass dein Gehalt mit angerechnet wird.
Je nach dem wie viel du verdienst, bekommt sie dann weniger oder sogar gar nichts mehr vom Amt.