Altersunterschied?
Ich M/19 bin zusammen mit einer 14 Jährigen. Sie ist vor kurzem 14 geworden, und ich 19. Mein Ziel dieser Altersunterschied ist krass? Oder denkt ihr es geht noch im Rahmen. Wir lieben uns auch sehr
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Rein rechtlich gesehen ist es in Ordnung, solange du nicht 21 bist.
Allerdings finde ich das aus moralischer Sicht doch etwas fragwürdig; mit 14 sind viele einfach noch nicht so weit, selbst wenn sie das denken. Im Endeffekt ist es deine Verantwortung und du kannst für alles was von dir aus geht theoretisch rechtlich belangt werden, wenn sie feststellen sollte, dass sie doch nichts von dir will.
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Vielleicht Mal die Kommentare lesen, bevor man zum dritten Mal etwas schreibt, was ich selbst schon gesagt habe.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
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Wenn mir hier zum vierten Mal etwas gesagt wird, was ich schon vor zwei Tagen selbst gesagt habe, dann bin ich schon ein bisschen angenervt.
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Rechtlich sowieso, egal wie alt er ist. Sie ist 14 und damit über der Grenze. Aber ich versteh die Frage nicht rechtlich, sondern mehr so im denken.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Liebello/1671231875701_nmmslarge__31_20_120_120_a52539b94d5200bfee33fdec328802be.png?v=1671231876000)
es hört sich so an, als wenn er schon mit ihr zusammen gekommen ist, als sie noch 13 war
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Auch dann wäre das nur illegal, wenn er über 21 war.
§176:
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
§182:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...]
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Ich habe dir den Paragraphen sogar extra hier zitiert. Wenn du unter 14 Sex hast, dann kann das Gericht von der Strafe absehen, wenn es einvernehmlich war (was es auch eigentlich tut, weil kein Richter Bock auf zusätzliche Arbeit hat.) Unter §182 ist dann definiert, was einvernehmlich bedeutet und zwar eben, dass die ältere Person nicht über 21 war, wenn die jüngere unter 16 ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Nein. Wer über 21 ist und mit einer Person unter 16 verkehrt macht sich dem sexuellen Missbrauch Jugendlicher strafbar. Wer unter 14 ist und freiwillig mit einer Person unter 21 verkehrt, der macht sich nicht strafbar und ebenso nicht die andere Person, es sei denn die jüngere Person stellt einen Strafantrag. Siehe §§176 ff. StGB
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aus welchem Land ist dieser 176 StGB? Die Diskussion hier scheint mir deshalb so widersprüchlich zu sein, weil die Teilnehmer sich auf Gesetze verschiedener Länder beziehen, und die sind unterschiedlich. Deutschland, Schweiz, Österreich - überall anders!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Da Gutefrage seinen Gerichtsstand in DE hat, ist eigentlich auch immer Deutschland gemeint, solange nicht explizit anders gesagt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sara2785/1519044361554_nmmslarge__8_2_160_160_fdf98f89d88d4a577751a22c654c26ef.jpg?v=1519044362000)
Das ist schon viel. Wir sind mein Freund auch 19 und ich bin 16 und das geht auf jeden Fall. 19 und 14 kann auch gehen, also ich sag nicht, dass es "krass" ist, nein ist es nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Sag ich doch nicht, dass ich das denke, dass ich viel erwachsener bin. Oder hab ich das gesagt?
Auch wenn er über 21 ist ist es legal solange er nicht die fehlende Fähigkeit zur zur sexuellen Selbstbestimmung (die ab 14 eigentlich per se angenommen wird ) ausnutzt.