Alte Mitbewohnerin zieht neuen ab?

2 Antworten

Sie soll ihr Zeug, das sie verkaufen will zusammenstellen und der neue Mitbewohner kann sich entscheiden was er will und was er dafür zu bezahlen bereit ist. Ist eigentlich deren Sache.


Laureenrietler 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 13:55

Es geht nicht um Sachen, die sie verkaufen will. Es geht um Sachen, die mal für die Wg angeschafft wurden für den sie einen Abschlag haben will. Die Sachen für die sie einen Abschlag haben will sind aber nicht verhältnismäßig. Der neue Mitbewohner ist ebenfalls Student und verfügt nicht über so viel Geld. Man zahlt sowieso 600€ Kaution schon und die 300€ wären gerechtfertigt wenn es für Möbel wäre, die er übernimmt aber nicht für einen schrottigen Wäscheständer der seit 2 Jahren in Gebrauch ist und abgenutzte Sachen

vogerlsalat  31.08.2024, 16:27
@Laureenrietler

Was will sie machen wenn er es nicht bezahlt? Sie kann gar nichts machen sofern er keinen mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrag abschließt.

Was passiert, wenn der Nachmieter nichts zahlt? Bleibt sie dann bei dir wohnen? Dann muss sie halt weiter Miete zahlen. Mal sehen, wer den längeren Atem hat.


Laureenrietler 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 14:10

Eine Ablösevereinbarung zahlt man für Dinge, die mal angeschafft wurden in der Wg. Er muss zahlen sonst kann er nicht einziehen, aber er weiß halt nicht wofür er den Abschlag bezahlt. Wenn er wüsste, dass er für eine Pfanne wo überall die Beschichtung ab ist und ein fetter tiefer Kratzer in der Mitte der Pfanne besteht, 17€ zahlen soll, wäre er sicherlich auch angefressen.

Schuhu  31.08.2024, 15:00
@Laureenrietler

Wer bestimmt denn, wer neu in eine WG einziehen kann? Doch wohl die WG-Bewohner, die mit dem Neuen zusammenleben müssen - nicht derjenige, der dann sowieso weg ist.