Alte Frau will mich (18) anzeigen weil ich sie beleidigt habe?

11 Antworten

Die letzte und bisher einzige von mir erstattete Anzeige wegen Beleidigung (im Straßenverkehr) endete mit einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Angeklagten. Rund 1000 € hat er bezahlt.

Kannst dir ja ausrechnen, was dir passiert.


juraerstie2019  07.09.2019, 19:37

Kannst du mal mehr dazu sagen? Interessiert mich wirklich. Bzw. Würdest du mir zwei drei fragen dazu beantworten?

0
juraerstie2019  07.09.2019, 20:13
@furbo

Mich würde mal interessieren was das für eine Beleidigung war. Also ich hätte jetzt vermutet, dass deine (einfache) Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen wird. In der Regel hat die Staatsanwaltschaft nicht wirklich Lust das zu verfolgen. Beim Amtsgericht hat man überhaupt keine Lust auf Privatklagen, da ist man dann doch lieber mit „Profis“ zusammen und versucht sie abzubügeln.

Hier ist es ja dann durch gegangen. Da interessiert mich dann einfach der Hintergrund. Da es ja sogar eine Verhandlung gab.

0
furbo  07.09.2019, 20:23
@juraerstie2019

Es war ein "Stinkefinger" nach verkehrswidrigem Verhalten aus dem fahrenden Auto heraus. Ich hab ihn angezeigt. Nach Monaten wurde ich zur HV geladen. Offenbar Einspruch gegen Strafbefehl. Er verneinte die Beleidigung, mir wurde geglaubt. Es gab 20 TS zu 50€, falls ich mich recht erinnre.

1
juraerstie2019  07.09.2019, 20:26
@furbo

Ah. Klar, so kann es natürlich auch zu der Verhandlung kommen. Da hab ich nicht richtig nachgedacht. Strafbefehl ist auch die klügere Lösung. Danke für die Erhellung.

0

Entweder entschuldigen, wenn du die Adresse kennst, oder warten, ob sie dich anzeigt.

Na, wenn du meinst, mit 50 ist man alt, dann wirst du dieses Alter wohl nicht erleben wollen, denke ich.

Und was dein Benehmen betrifft, da haben deine Eltern wohl ein paar Kapitel in deiner Erziehung ausgelassen.

Je, nachdem, was du von dir gegeben hast, kann sie dich wegen Beleidigung anzeigen.

Abwarten und feststellen, dass nichts geschieht.

1. 50 ist jetzt nicht wirklich alt

2. Du hast einen Fehler gemacht die Dame hat dich also nicht ohne Grund dumm angemacht (auch wenn es sie vllt. nix angeht).

Hat sie dich nur dumm angelabert oder hat sie dich auch beleidigt? Wenn sie dich nicht beleidigt hat solltest du vielleicht an deiner Einstellung arbeiten denn dann du hattest keinen Grund sie zu beleidigen.

3. Wenns keine Zeugen gibt ist es Aussage gegen Aussage sprich du kannst dich theoretisch rausreden weil sie nix beweisen kann. Ich bezweifle dass da was passiert.