Als Tagesmutter erlaubt?
Hallo ihr lieben, ich habe mal eine Frage bezüglich Tagesmutter.
Meine Mutter arbeitet seit vielen Jahren als Tagesmutter, schon als wir ( ich bin ihre tochter) selbst noch klein waren, und hatte bisher nie Probleme. Ich bin selbst Mutter mittlerweile und habe eine 2 jährige Tochter, wir sind oft bei meiner Mutter und mit in der Grippe da die Kids im selben Alter und befreundet sind. Aufsichtspflicht liegt bei mir und es ist und bleibt familiär bedeutet ohne Bezahlung ect. Jetzt heißt es hier, dass das strengstens verboten ist, ich niemals dabei sein dürfe und auch nicht meine Tochter. Die Eltern sind jeweils alle mit einverstanden und sehen es als Bereicherung, es ist im Vertrag mit aufgeschrieben dass ich ab und zu dabei bin und alle Eltern haben dies dankbar unterschrieben. Wie viel recht hat das Jugendamt das zu verbieten? Vorher hatte kein Kreis damit ein problem, Tagesmutter soll ja familiär gehalten werden? Würde ich da wohnen wäre ich ja auch immer da? Jetzt drohen sie meiner Mutter die pflegeerlaubnis zu entziehen obwohl meine Mutter zeitgleich noch Pflegemutter und anerkannte Erzieherin ist. Wie ist eure Meinung dazu? Dürfte ich meine Mutter mit meiner Tochter besuchen kommen oder nicht?
Vielen dank im voraus und noch einen schönen Tag :)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Eine Tagesmutter darf üblicherweise nicht mehr als 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen, ggf. auch weniger, wenn die wenn die Räumlichkeiten nicht ausreichend groß sind. Die genaue Zahl wird Deine Mutter wissen.
Mit Deiner Tochter ist sie zwar verwandt, aber trotzdem zählt sie als "fremdes" Kind, weil es nicht ihr eigenes ist. Das heißt, wenn immer dann, wenn Deine Tochter dazu kommt und dadurch die maximale Anzahl überschritten wird, wäre das ein Verstoß - und das selbst dann, wenn alle anderen Eltern einverstanden sind.
Von daher wäre es wichtig zu wissen, ob es diese Überschreitung gibt oder es wohl doch ein anderer Grund sein muss.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Also irgendein berechtigter Grund müsste zumindest genannt werden. Einfach nur ein "finden wir nicht gut" o.ä. vom Jugendamt würde also nicht reichen.
Verfasst daher einen schriftlichen(!) Widerspruch und schildert darin genau das, was Du auch hier geschrieben hast, woraus klar ersichtlich ist, dass alle Auflagen erfüllt und alle Vorschriften eingehalten werden.
Bittet des Weiteren um konkrete Informationen, wogegen Ihr deren Meinung nach verstosst, um ggf. alle unberechtigten Bedenken ausräumen zu können oder um - falls doch irgendwas sein sollte - das schnellstmöglich zu ändern.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles ganz schnell positiv klärt.
Viel Erfolg!!! 😊👍
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Ich weiß nicht wie viel und wie gute Hilfe du hier bekommst hoffe aber für dich. Das jugendamt mögt doch bitte begründen, also die rechtsgrundlagen nennen, auf denen ihre Anordnungen beruhen. Da kannst du dann schon mal anfangen nachzulesen
Mit meiner Tochter wären es derzeit 5 Kinder insgesamt, die frage jetzt aber, ich bin dabei, die Aufsichtspflicht meiner Tochter liegt weiterhin bei mir und nicht bei meiner Mutter. Die Räumlichkeiten geben das mehr als her. Ich bin ihr eigenes Kind. Das Jugendamt hat es selbst verboten ihr eigenes Pflegekind dabei zu haben der 2 Jahre alt ist und als dauerpflege angesetzt ist. Irgendwas stimmt doch da nicht? Es ist doch somit ihr eigenes Kind? Ich finde das sehr merkwürdig vorallem weil beim Jugendamt davor im Nachbar Kreis (20km) weit weg das alles gar kein Problem war und wir uns alle gut verstanden haben. Tagesmutter soll ja so familiär wie möglich sein..
Vielen Dank für Ihre Antwort!! :)