Als Tagesmutter erlaubt?

2 Antworten

Eine Tagesmutter darf üblicherweise nicht mehr als 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen, ggf. auch weniger, wenn die wenn die Räumlichkeiten nicht ausreichend groß sind. Die genaue Zahl wird Deine Mutter wissen.

Mit Deiner Tochter ist sie zwar verwandt, aber trotzdem zählt sie als "fremdes" Kind, weil es nicht ihr eigenes ist. Das heißt, wenn immer dann, wenn Deine Tochter dazu kommt und dadurch die maximale Anzahl überschritten wird, wäre das ein Verstoß - und das selbst dann, wenn alle anderen Eltern einverstanden sind.

Von daher wäre es wichtig zu wissen, ob es diese Überschreitung gibt oder es wohl doch ein anderer Grund sein muss.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Privat0807 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 10:15

Mit meiner Tochter wären es derzeit 5 Kinder insgesamt, die frage jetzt aber, ich bin dabei, die Aufsichtspflicht meiner Tochter liegt weiterhin bei mir und nicht bei meiner Mutter. Die Räumlichkeiten geben das mehr als her. Ich bin ihr eigenes Kind. Das Jugendamt hat es selbst verboten ihr eigenes Pflegekind dabei zu haben der 2 Jahre alt ist und als dauerpflege angesetzt ist. Irgendwas stimmt doch da nicht? Es ist doch somit ihr eigenes Kind? Ich finde das sehr merkwürdig vorallem weil beim Jugendamt davor im Nachbar Kreis (20km) weit weg das alles gar kein Problem war und wir uns alle gut verstanden haben. Tagesmutter soll ja so familiär wie möglich sein..

Vielen Dank für Ihre Antwort!! :)

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diewoelfin0815  06.07.2024, 10:41
@Privat0807

Also irgendein berechtigter Grund müsste zumindest genannt werden. Einfach nur ein "finden wir nicht gut" o.ä. vom Jugendamt würde also nicht reichen.

Verfasst daher einen schriftlichen(!) Widerspruch und schildert darin genau das, was Du auch hier geschrieben hast, woraus klar ersichtlich ist, dass alle Auflagen erfüllt und alle Vorschriften eingehalten werden.

Bittet des Weiteren um konkrete Informationen, wogegen Ihr deren Meinung nach verstosst, um ggf. alle unberechtigten Bedenken ausräumen zu können oder um - falls doch irgendwas sein sollte - das schnellstmöglich zu ändern.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles ganz schnell positiv klärt.

Viel Erfolg!!! 😊👍

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Ich weiß nicht wie viel und wie gute Hilfe du hier bekommst hoffe aber für dich. Das jugendamt mögt doch bitte begründen, also die rechtsgrundlagen nennen, auf denen ihre Anordnungen beruhen. Da kannst du dann schon mal anfangen nachzulesen