Als Hobbyfotograf Geld verdienen?

5 Antworten

Ich stimme Geochelone vollumfänglich zu!

Natürlich kann man sich auch vor den Behörden und Papierkram drücken, seriös ist dies allerdings nicht und das würde mich auch als potentieller Kunde eher abschrecken! 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby

Geld bekommen ist immer nett, am Ende Geld über haben ist sehr nett.

Du solltest jedoch erstmal loslegen und Fotos erstellen, diese danach verkaufen und dem Käufer eine Quittung geben, wenn dieser Ablauf eine gewisse Regelmäßigkeit entwickelt und pro Monat Einnahmen von mehr als 300€ entstehen kannst du dir weitere Gedanken machen. Erstmal ist das alles Hobby.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1980 mit Spiegelreflex unterwegs, seit 2001 DSLR

Geochelone  04.07.2020, 08:29

Du weißt schon, dass du hier zu rechtswirdigem Handeln aufforderst?

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Wenn ein Fotograf Auftragsarbeiten gegen Ged anbietet, dann ist er schon Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Schon deine Überschrift gibt an, dass du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Wie hoch deine Gewinne tatsächlich sind und was du damit machst (zB wieder investierst), ist völlig unerheblich. Du bist nach der GewO verpflichtet, das von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen (Verwaltungsgebühr ca. 25 €) und dich nach der HwO bei deiner Handwerkskammer in de Handwerksrolle eintragen zu lassen (Verwaltungsgebühr ca. 100 €). Am Ende des Jahres musst du eine Steuererklärung mit EÜR abgeben. Da entscheidet sich dann, ob EkSt anfällt.

Soltest du ohrn Anmeldungen erwischt werden, betragen die Bußgelder ein Vielfaches :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

VanilleHonig  05.07.2020, 20:27

Richtige Antwort! 👍🏻

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Grundsätzlich:

Man kann vorher ein Gewerbe anmelden, einen Berufsgenossenschaftbeitrag leisten, sich bei der IHK anmelden, ... kurz, alle freuen sich über Beiträge, nur Du kriegst das Unternehmen "nicht auf die Reihe" (aus irgendwelchen Gründen) bzw. kommst nicht in den grünen Bereich.

Also: Fang einfach an und wenn Du ernsthaft Geld verdienst, was über Deine Ausgaben liegt und absehbar auch so bleibt, dann melde Dich beim Finanzamt bzw. gibst den Überschuss (Einnahme/Überschußrechnung) bei der Steuererklärung an.

Alles andere ist Liebhaberei, hat einmaligen Charakter bzw. es liegt keinen Gewinnabzielungswillen vor.

Fazit wie gesagt: Fang erst mal an, ohne Rechnungsausstellung sondern gegen Quittung.


Geochelone  04.07.2020, 08:31

Das sind erstöße gegen Gewerberecht, Handwerksrecht und Steuerrecht :-(

Empfehle dem Fragenden doch auch ohne Führerschein zu fahren....

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VanilleHonig  05.07.2020, 20:26

Völlig falsch!

Im Kundenauftrag zu fotografieren hat nichts mit Liebhaberei zu tun und ist gewerbepflichtig! 💁🏻‍♂️

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Fotografieren im Kundenauftrag ist gewerbliche Tätigkeit (§15 EStG), nicht freiberuflich (§ 18 EStG), deshalb ist dafür eine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben.

Sparen zählt nicht, um den Gewinn zu mindern, nur tatsächliche Ausgaben zählen.
Und die Ausgaben auch nur, soweit sie klar trennbar betrieblich und nicht privat sind.
Ich gehe mal davon aus, dass du dein neues Equipment als leidenschaftlicher Fotograf auch - oder hauptsächlich? - privat nutzen würdest.

Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater.


VanilleHonig  05.07.2020, 20:35

Ich habe bis jetzt alle Ausgaben für fotografisches Equipment bei der Steuererklärung seit meiner Gewerbeanmeldung angegeben. Darunter zum Beispiel Speicherkarten, ein Blitzgerät und sogar ein Objektiv. 🙋🏻‍♂️

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