Als Gymnasiallehrerin an die Oberschule?

1 Antwort

Wenn du dich auf eine ausgeschriebene Planstelle bewirbst und dafür qualifiziert bist und die Stelle dann auch bekommst, wirst du in NDS sogleich verbeamtet. Die ersten drei Jahre bist du Beamtin auf Probe, dann kommt i.d.R. die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wenn du mit deiner Ausbildung also die Voraussetzungen für die Planstelle an der Oberschule erfüllst, kein Problem. Es sei denn, du wirst erst mal nur Vertretungslehrerin, aber dann würdest du auch kein A 13 bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung