Alleine wohnen mit 18 trotz Schule?

4 Antworten

Wenn du zur Schule gehst hast du den Anspruch auf BAföG, dieser ist extra dazu da Schüler zu unterstützten, deren Eltern es nicht ausreichend tun können (finanziell). Dazu solltest du dir wahrscheinlich noch einen 450€ Nebenjob suchen.


Hallo23291223 
Beitragsersteller
 30.01.2020, 14:55

Hab aber gehört das wenn man Geld bekommt und sich dann auch noch einen Nebenjob sucht man davon 80% abgeben muss

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Dein Vater ist weiterhin die Geldquelle auch wenn ihr nicht zusammen wohnt.


Hallo23291223 
Beitragsersteller
 30.01.2020, 14:52

Aber er arbeitet nicht hat kein Geld

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Deine Eltern sind für dich zuständig. Sie werden das bezahlen müssen, sonst niemand.


Lolipopcorn  30.01.2020, 13:57

Doch klar, wenn die Eltern es nicht ausreichend tun können hat er einen Anspruch auf BAföG, der Beitrag den er dann bekommt hängt aber wiederum auch vom Elternhaus ab.

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mondfaenger  30.01.2020, 14:02
@Lolipopcorn

Sie hat auf gar keinen Fall Anspruch auf eine bezahlte Wohnung. Sie wird mit ihrem Vater umziehen müssen, wenn die Eltern nicht ausreichend Unterhalt zahlen können.

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Lolipopcorn  30.01.2020, 14:20
@mondfaenger Voraussetzungen, die zu einer Förderung führen:
  • Bei gegebener Unterhaltspflicht zu wenig Einkommen der Eltern
  • Und Schulweg zu weit vom Elternhaus gelegen
  • Oder eigener Hausstand und eigene Kinder
  • Oder du bist verheiratet oder geschieden
  • Setzt eine schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • voraus, muss generell kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben
  • werden, um Schüler-BAföG zu erhalten.
Der Weg zum Elternhaus spielt beim Schüler-BAföG eine große Rolle:

Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn an 3 Wochentagen eine Wegzeit für Hin- und Rückfahrt von mindestens 2 Stunden anfällt. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, wird dein Antrag

womöglich abgelehnt werden.

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mondfaenger  30.01.2020, 14:43
@Lolipopcorn

Wenn das alles zutreffen würde, das du hier so schön ohne Quellenangabe kopiert hast, dann reicht Schülerbafög noch lange nicht, um den Lebensunterhalt und eine Wohnung zu finanzieren. Hierfür sind nämlich die Eltern zuständig und zwar bis Ende der Erstausbildung. Was du hier schreibst, geht völlig am Thema vorbei!

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