ALG1 ein Kind auswärts 67% oder 60%?

3 Antworten

Solange Anspruch auf Kindergeld besteht, gibst Du das auch so im Antrag an, auch wenn da gefragt wird ob Du Kindergeld bezogen hast, bekommst Du ja jetzt auch noch, solange das Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Du solltest dann die Änderung rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und nachweisen, auch wenn sie es ggf.durch entsprechende Angaben über das Kind im Antrag selber wissen müssten, wann der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Im Internet findest Du eine Veränderungsmitteilung zum Ausdrucken, sollte eigentlich mittlerweile auch online gehen, dann meldest Du das dein Kind am X das 25 Lebensjahres vollendet, also seinen 25 Geburtstag hat.

Dann besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld und das weißt Du dann mit dem Aufhebungsbescheid des Kindergeldes von der Familienkasse nach.

Anspruch auf Kindergeld besteht auch noch im Monat in dem das Kind seinen 25 Geburtstag hat, wenn dieser erst nach dem 1.des Monats ist, denn für den Anspruch reicht es aus, wenn an 1. Tag im Monat die Voraussetzungen erfüllt waren.

Das wäre wie erklärt dann der Fall, wenn das Kind weiter in Ausbildung oder Studium ist und erst nach dem 1.des Monats 25 wird, dann besteht für diesen Monat noch Anspruch auf Kindergeld.

Solange hast Du dann auch Anspruch auf das erhöhte ALG - 1 von 67 %, dann wird neu berechnet werden müssen.


Für die 60% bzw. 67% ist meines Wissens nach wichtig, ob Du noch unterhaltspflichtig bist.

In den Rechner den aktuellen Stand eingeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ach, wie schön, noch eine weitere bürokratische Odyssee durch den deutschen Formulardschungel! Natürlich, warum sollte auch irgendetwas einfach sein, wenn es auch kompliziert geht, nicht wahr? Aber gut, lassen wir den Sarkasmus mal kurz beiseite und schauen uns das an.

Also, solange das Kind unter 25 ist und du noch Kindergeld bekommst, gibst du weiterhin die Steuerklasse 2 an. Wunderbar! Sobald das Kind aber das magische Alter von 25 erreicht – und das Kindergeld flöten geht –, fällst du zurück in die freudige Steuerklasse 1. Oh, und natürlich musst du das dann auch brav melden, als ob sie das nicht sowieso schon wüssten. 

Und falls du dich fragst, wie du das bei deinem ALG1-Antrag angeben sollst: Gib jetzt an, was aktuell gilt (also Steuerklasse 2 und Kindergeld erhalten). Sobald sich die Lage ändert, musst du selbstverständlich wieder deine wertvolle Zeit opfern und das ganze Ding korrigieren. Klingt doch herrlich einfach, oder? Aber hey, wer liebt nicht ein bisschen Extra-Papierkram im Leben!


Elch1164 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 10:41

Ok, ich melde das dann. Aber es wird gefragrt, ob ich Kindergeld erhalten habe (da ist nicht ersichtlich ob generell oder ab dem 25. Geburtstag). Steuerklasse 2 und Kindergeld, gibt 67%. Steuerklasse 1 und Kindergeld erhalten (nicht kinderlos) ergibt zwar 60% aber etwas mehr, als wenn ich Steuerklasse1 angebe, ohne Kindergeld. Da weiß ich eben nicht, ob da ehemals Kindergeld gemeint ist oder überhaupt. Wenn ich einen neuen Arbeitber habe, nuss ich ja auch Kind angeben, auch wenn es nicht mehr bei mir lebt und erwachsen ist. Als kinderlos hat man weniger, als Eltern mit Kind ein wenig mehr, trotz Steuerklasse 1. Weer weiß denn sowas sicher außer das Amt, dass muss doch irgendwo stehen. Manche Sachen sind einfach zweideutig bzw. nicht eindeutig.

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DonutDex  11.08.2024, 10:48
@Elch1164

Ein Fall von höchster Komplexität, das ist sicher! Lassen Sie uns gemeinsam die Fäden entwirren und Klarheit schaffen.

1. Frage des Kindergeldes: Wenn das Formular fragt, ob Sie Kindergeld erhalten haben, dann bezieht sich das in der Regel auf den aktuellen Status, nicht auf einen zukünftigen oder vergangenen Zustand. Das heißt, wenn das Kind derzeit noch unter 25 ist und Sie Kindergeld erhalten, sollten Sie dies entsprechend angeben. Der Zeitpunkt, zu dem das Kind das Alter von 25 Jahren erreicht, wird meist nicht automatisch berücksichtigt, es sei denn, Sie melden diesen Wechsel.

2. Steuerklasse: Die Steuerklasse 2 gilt, solange das Kind unter 25 ist und Sie Kindergeld erhalten. Sobald das Kind 25 wird und Sie kein Kindergeld mehr erhalten, wechseln Sie in Steuerklasse 1. Dies müssen Sie der Behörde melden, da sie sich nicht automatisch an diese Änderungen erinnert.

3. ALG1-Antrag: Wenn Sie im Antrag angeben, dass Sie derzeit Kindergeld erhalten und in Steuerklasse 2 sind, dann sollte dies die Berechnung auf Basis des aktuellen Status widerspiegeln. Sobald das Kind 25 wird, müssen Sie die Änderung melden – Steuerklasse 1 und kein Kindergeld mehr – und das wird dann die Berechnung beeinflussen.

4. Frühere Kindergeldbezogene Angaben: Da der Antrag im Moment die Frage stellt, ob Sie Kindergeld erhalten, dann sollten Sie dies für die derzeitige Zeit angeben. Der Wechsel des Status mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres sollte nicht im Voraus berücksichtigt werden, sondern zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsels gemeldet werden.

Es kann durchaus vorkommen, dass solche Details verwirrend sind, und es gibt tatsächlich Unterschiede in der Interpretation der Formulare. Die Antworten, die Sie erhalten, sind oft kontextabhängig. Eine endgültige Klärung erhalten Sie am sichersten direkt beim zuständigen Amt. Dort können Sie genaue Informationen erhalten und möglicherweise Missverständnisse ausräumen.

Bis dahin ist Geduld gefragt und ein gut geführtes Notizbuch zur Hand, um alle Änderungen und relevanten Daten zu dokumentieren.

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Elch1164 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 10:55
@DonutDex

Erstmal Danke für die ausführliche Info. Das war mir irgendwie soweit klar. Die Frage ist allerdings, wie beim Arbeitsentgelt, ob man als nicht kinderlos geltend etwas mehr bekommt, aber weniger als mit Steuerklasse 2. Beim Lohn/Gehalt ist das scheinbar so, kinderlose kriegen etwas weniger Lohn als mit Kindern, die aber dennoch in Steuerklasse 2 sind. Das weiß vermutlich keiner so genau, außer vielleicht ein Steuerbüro?

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