ALG1 abgelehnt, dürfen die das?
Hallo, ich war 10 Jahre durchweg arbeiten, dann konnte mein Chef mich nicht weiter beschäftigen, Corona bedingt, weil er mich nicht mehr bezahlen konnte. Jetzt meine Frage, ich hab mich 3 Wochen vorher beim Amt gemeldet, das mein Vertrag nicht mehr verlängert wird. Das Amt hat mir nach dem ich arbeitslos war, keinen einzigen Cent bezahlt, weil ich mit meinen Freund zusammen gewohnt hab, war die Antwort, mein Freund verdient zu viel, ist das rechtens? Das ich Nichts bekommen hab?
3 Antworten
Nein das dürfen sie nicht in Betracht ziehen . Dieses wird nur bei Bürgergeld in Betracht gezogen . Da jeder Zufluß mit ein berechnet wird. Für das Alg1 , heißt du bekommst anders gesagt Arbeitslosen Geld. Da du lange genug arbeiten warst steht dir dieses Geld zu . Es darf nicht abgelehnt werden. Machen sie es Trotzdem kannst du über das Sozialgericht widersprechen. Denke aber bitte daran das du nach diesem Bescheid Widerspruch in schriftlicher Form machen musst. Und das musst du innerhalb von der Frist was sie dir im Bescheid gegeben haben . Nach dem Widerspruch gegen das Arbeitsamt was du nur einmal machen kannst , und die Zweite Absage erhalten hast , bist du berechtig Gerichtlich dagegen an zu gehen . Wenn du es über das Sozialgericht machst und sie es stattgegeben haben, kostet dir es nichts. Wenn du aber ein Rechtsanwalt einschaltest musst du ihn erst mal bezahlen was du aber dann bei Recht wieder zurück bekommst . In den meisten Fällen wenn das Arbeitsamt Fehler macht so wie bei dir wirst du dann Recht bekommen und die Kosten ergehen dann zum Arbeitsamt . Auf jeden Fall bekommst du ab den Tag der Arbeitslosigkeit alles nach bezahlt .
Das ist Unsinn !
Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hattest Du die sogenannte Anwartschaftszeit für das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erfüllt.
Ist man arbeitslos und das noch unverschuldet, steht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung, besteht auch Anspruch auf ALG - 1 als Versicherungsleistung nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit.
Dabei ist Einkommen und Vermögen des Partners irrelevant, auch eigenes Vermögen interessiert dabei nicht.
Hat man innerhalb von 30 Monaten min. 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann besteht unter 50 Jahren ein max. Anspruch auf ALG - 1 von 12 Monaten.
Das Einkommen deines Freundes hat mit ALG1 nichts zu tun.
Diese Fragen werden im ALG1 Antrag überhaupt nicht gestellt. Und der ist bundesweit gleich.
Hätte ich den Antrag noch hier hätte ich ihn Ihnen gern geschickt.
Brauchst du nicht, mache ich zwischen drei und zwanzig mal pro Woche - gehört zu meinem Job. Ich hab den Antrag als PDF.
Kunden bekommen den gar nicht mehr ausgehändigt, die müssen den online machen - ist aber 1:1 derselbe.
Ich weiß nicht, was du beantragt hast. ALG1 war es definitiv nicht.
Ich hab ein Antrag bekommen und musste alles ausfüllen, und ob ich verheiratet oder ledig bin oder mit jemandem zusammen wohne, und da musste ich meinen Freund angeben, und wieviel er verdient, hab den ausgefüllten Antrag abgeben und dann kam später eine Antwort das mir kein Alg 1 zusteht da mein Freund zu viel verdient. Ich hab natürlich Widerspruch eingelegt und es kam keine Rückmeldung. Dann bin ich mit meinen Freund zum Amt um das zu klären. Und wurden fast rausgeschmissen weil wir unsere Meinung gesagt hatten. Aber ich könnte ja Bürgergeld beantragen und das sind über 40 Seiten da muss ich alles offen legen, und noch nicht mal da hätte ich was bekommen kam zur Antwort.