ALG 1 zusätzlich Anrecht auf Bürgergeld?

2 Antworten

Wenn Du mit deinem anrechenbarem ALG - 1 deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht decken könntest, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf eine Aufstockung, muss dann gesondert beim Jobcenter beantragt werden.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsste geprüft werden, einen kostenlosen Rechner findet man im Internet.

Vom ALG - 1 könntest Du ohne Erwerbseinkommen min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, also in Abzug bringen.

Was dann vom ALG - 1 bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare sonstige Einkommen und würde entsprechend auf den Grundbedarf vom Jobcenter angerechnet.

Als Single stünden dir derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Läge das anrechenbare ALG - 1 dann unter dem Grundbedarf, könnte theoretisch noch ein Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld bestehen, wenn nicht vorrangig mit Wohngeld gedeckt werden könnte.

Wenn das Arbeitslosengeld zu gering ausfällt, kann man u.U. mit Bürgergeld aufstocken.

Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.