ALG 1 rückzahlung trotz bürgergeldantrag?

4 Antworten

Vereinfacht gesagt: Arbeitslosengeld wird ab dem Antragstag (nach)gezahlt. Bürgergeld wird ab dem Antragsmonat (nach)gezahlt. Arbeitslosengeld wird auf Bürgergeld angerechnet.

Bei bestehendem Anspruch sollte das so sein.

Bürgergeld gibt es nur, wenn das Arbeitslosengeld zu gering ist.

Zudem werden Auszüge aus dem Elternhaus bei unter 25-jährigen nur in Härtefällen unterstützt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn Anspruch auf ALG - 1 besteht, dann bekommst Du das auch ab der Antragstellung und Bearbeitung nachgezahlt.

Bürgergeld kann ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gezahlt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Eine evtl. ALG - 1 Nachzahlung würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf das Bürgergeld angerechnet.

Ja, allerdings werden sie dir ALG2 nur als Darlehen geben und das musst du dann zurückzahlen


Passe252 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 14:57

Es geht eher um ALG1 rückzahlung für die letzten 3 Monate weil ich ja seid dem arbeitslosgemeldet bin und ob das auch klappt wenn ich jetzt bürgergeld beantrage