ALG 1 rückzahlung trotz bürgergeldantrag?
Hey ich habe vor fast 3 Monaten ALG1 beantragt das hat wegen meinem Arbeitgeber leider solange gedauert ich möchte jetzt aber bürgergeld beantragen um in eine eigene Wohnung zu ziehen kriege ich die Nachzahlung der letzten drei Monate trotzdem wenn ich an jetzt bürgergeld beantragen würde?
4 Antworten
Vereinfacht gesagt: Arbeitslosengeld wird ab dem Antragstag (nach)gezahlt. Bürgergeld wird ab dem Antragsmonat (nach)gezahlt. Arbeitslosengeld wird auf Bürgergeld angerechnet.
Bei bestehendem Anspruch sollte das so sein.
Bürgergeld gibt es nur, wenn das Arbeitslosengeld zu gering ist.
Zudem werden Auszüge aus dem Elternhaus bei unter 25-jährigen nur in Härtefällen unterstützt.
Wenn Anspruch auf ALG - 1 besteht, dann bekommst Du das auch ab der Antragstellung und Bearbeitung nachgezahlt.
Bürgergeld kann ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gezahlt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
Eine evtl. ALG - 1 Nachzahlung würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf das Bürgergeld angerechnet.
Ja, allerdings werden sie dir ALG2 nur als Darlehen geben und das musst du dann zurückzahlen
Es geht eher um ALG1 rückzahlung für die letzten 3 Monate weil ich ja seid dem arbeitslosgemeldet bin und ob das auch klappt wenn ich jetzt bürgergeld beantrage