Kaufvertrag Immobilien?

2 Antworten

Wenn der Notar die bereits die Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt hat.

Eintragung der Auflassungsvormerkung - hierüber solltest du eine Mitteilung des Grundbuchs erhalten haben

Punkt 3 hat sich erledigt, wenn Punkt 1 erfüllt ist., sollte dir aber dennoch der Notar wieder bestätigen.

Punkt 2 - kann dir nur der Notar beantworten.

Wenn du vor Termin bezahlst - solltest du dies aber evtl auch mit dem Verkäufer besprechen.

Die 3 Punkte solltest du mit dem Notar klären.