Airsoft Transport in Österreich?

2 Antworten

Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an den Transport, da es sich bei Airsofts in Österreich nicht um Waffen im Sinne des Waffengesetz handelt.

Man sollte aber den Hausverstand benutzen, sprich Transport nur in einem blickdichten Behältnis.

Bzgl. Öffis, habe mal ein bisschen nachgelesen. Ich finde nur, dass man keine geladenen Schusswaffen transportieren darf - da fallen Airsofts nicht darunter.

Lg


Marco13145  06.04.2025, 19:54

In Deutschland fallen diese auch nicht, wie eine echte Waffe unter das WAffG. also man benötigt keinen Waffenschein, im Gegensatz zur einer echten. Man muss nur 18 Jahre alt sein und die Feuerkraft darf 7.5J nicht übersteigen. Eine "F" Kennzeichnung muss diese aufweisen und darf kein "Dauerfeuer" (hab den Fachausdruck vergessen) ermöglichen. Also maximal Semi-Feuer

leNeibs  06.04.2025, 22:11
@Marco13145

Nicht böse gemeint, aber da liegt ziemliches Halbwissen vor.

Es gibt keine echten und unechten Waffen. Entweder fällt ein Gegenstand als Waffe unter das Waff.G. oder eben nicht. “Echte Waffe“ ist in deinem Verständnis wohl eine Feuerwaffe, nehme ich an?

Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Waffe - also die Erlaubnis, eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Diesen Waffenschein bekommt man aber als Privatperson so gut wie nicht. Mit Erwerb/Besitz hat ein Waffenschein nichts zu tun.

Was du meinst ist eine Waffenbesitzkarte. Diese regelt den Erwerb/Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen.

Airsoftwaffen über 0,5 Joule und unter 7,5 Joule (genau wie 4,5mm Druckluftwaffen) fallen als erlaubnisfreie Waffen unter das Waffengesetz, sofern sie das F im Fünfeck haben. Dazu braucht man keine Waffenbesitzkarte, sondern man kann sie ab 18 erlaubnisfrei kaufen. Ebenso dürfen diese nicht vollautomatisch sein (da hast du Recht). Warum dürfen die nicht vollauto sein? —> Weil vollautomatische Waffen für Privatpersonen verboten sind und da auch Airsoftwaffen (über 0,5 Joule) eine Waffe sind dürfen die auch nicht vollauto sein. Würde das F fehlen, dann würde man auch für eine Airsoftwaffe eine WBK benötigen.

Anders bei Airsofts unter 0,5 Joule, diese sind tatsächlich keine Waffen im Sinne des Waff.G. (sondern nur Anscheinswaffen) und dürfen deshalb auch vollauto sein und dürfen auch an Personen unter 18 verkauft werden.

Zusammengefasst: Doch, Airsofts über 0,5 Joule sind „echte Waffen“, halt eben erlaubnisfreie Waffen und der Waffenschein ist keine Waffenbesitzkarte ;-)

Marco13145  14.04.2025, 15:20
@leNeibs

Sprach der Hobbyjurist. Genau deshalb bin ich dafür, solche Plattformen abzuschalten. Da jeder, unter anderem auch Du, reinen blödsinn von sich gibt und damit auch noch prallt.

Im Waffenrecht, wird zwischen "Spielzeug" also unechte und "echte" Waffen unterschieden. Eine Waffenbesitzkarte ist sehr leicht zu bekommen, eine psychologische Eignung ist nachzuweisen, dass war es.

leNeibs  14.04.2025, 15:55
@Marco13145

Danke für deine Antwort und den Schmunzler, den du mir damit entlockt hast.

Der von dir verwendete Begriff „Spielzeug“ trifft auf Airsofts unter 0,5 Joule zu, ja. Wie von mir auch geschrieben sind dies keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sondern nur Anscheinswaffen laut Paragraph 42a. (Gerne kannst du die Begriffsbestimmungen selbst nachschlagen - aber bitte im Waff.G. direkt und nicht auf schlecht recherchierten Webseiten.)

Airsofts über 0,5 Joule fallen nach wie vor sehr wohl als Waffe unter das deutsche Waffengesetz und nicht als „Spielzeug“ oder „unechte Waffe“ (die Begriffsbestimmung „unechte Waffe“ ist im Waff.G. übrigens nicht existent.) Deshalb benötigen sie auch das waffenrechtliche Prüfzeichen F im Fünfeck - um dann als freie Waffe eingestuft zu werden.

Dass eine Waffenbesitzkarte schwer zu bekommen sei, habe ich mit keinem Wort erwähnt (bin selbst Legalwaffenbesitzer in AUT) - ich sprach von einem Waffenschein (in Österreich Waffenpass genannt), den du in deinem ursprünglichen Kommentar offensichtlich mit der WBK verwechselt hast. Den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein habe ich als Hobbyjurist, der mit Blödsinn prahlt, denke ich auch für Individuen wie dich gut verständlich erklärt ;-)

Und wenn du jetzt kognitiv immer noch voll dabei bist, hier gerne ein Ausschnitt des Gesetzestextes bzgl. erlaubnisfreier Waffen aus Anlage 2, Waffenliste, des dt. Waff.G.

1. 
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 
1.1 
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;

Genau darunter fallen u.A. Airsoftwaffen mit einer Energie über 0,5 Joule und unter 7,5 Joule.
Wenn diese keine Waffen wären, warum würden sie dann ein offizielles waffenrechtliches Prüfzeichen (F im Fünfeck) tragen? Da hätte ich sehr gerne eine Erklärung - da ich ja mit Blödsinn prahle, dürfte es für dich nicht schwierig sein, diesen Gesetzestext zu widerlegen, oder? ;-)

Gibt keine besonderen gesetzlichen Regelungen da die in Österreich unverständlicherweise nicht unters Waffengesetz fallen.

Aber in den öffentlichen Verkehrsmitteln wirst du diese trotzdem höchstwahrscheinlich nicht transportieren dürfen da diese von der Hausordnung der Betreiber verboten sind (müsstest du bei der jeweiligen Organisation nachsehen)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien