Ist es legal in der Öffentlichkeit eine Kettensäge zu haben?
Ich brauche folgenden Rat: Also ich will mir von meinem Bruder eine Kettensäge ausleihen. Nur leider wohne ich 30 km von ihm weg und kann diese nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Liniennbus und Zug) mitnehmen. Ist es in Ordnung die einfach so im Bus oder im Zug zu haben? Brauch ich vielleicht einen speziellen Koffer oder so?
Ich bin nämlich wirklich auf die Kettensäge angewiesen, da ich irgendwie mein gestohlenes Fahrrad aus der Scheune holen muss.
16 Antworten
Hi,
Zu der Kettensäge: Wenn du nicht volljährig bist und einen Kettensägenschein hast, darfst du die Säge nicht in der Öffentlichkeit (also überall wo nicht dein Privatgelände ist). Die Frage hat sich also erübrigt.
Zu der Geschichte mit dem Fahrrad: Weißt du wo das Fahrrad steht, und willst es aus der Scheune "heraussägen"? In dem Fall würde ich dir definitiv von dieser Tat abraten. Wenn du erwischt wirst, wie du mit einer Kettensäge fremdes Eigentum zersägst, ist es egal ob der Besitzer dein Fahrrad gestohlen hat oder nicht. Du machst dich strafbar und stehst am Ende vielleicht schlechter da als der "Dieb"/Scheunenbesitzer. Also wenn du weißt welche Scheune du zersägen möchtest geh lieber zur Polizei, besser als wenn die dich später von der Scheune abholt.
LG
-jimihenrik
Hi jimihenrik ganz gut gesagt aber doch nicht ganz korrekt da ich nicht 18 bin habe ich trotzdem den kettensägen schein somit kann ich die säge mit einem guten gewissen mitnehmen in die bahn
hast du keine Reisetasche oder sowas wo du sie drin transportieren kannst ? du mußt ja nicht unbedingt jedem im zug damit vor der nase rumwedeln.........da könnten manche schon angst kriegen und die Polizei rufen..............das solltest du übrigens auch tun um dein fahhrad wieder zu kriegen und nicht mit der Kettensäge die scheune aufbrechen....oder was immer du auch vorhast...........
Wenn Du weißt, wo Dein gestohlenes Fahrrad steht, informiere lieber die Polizei. Damit umgehst Du, eine Kettensäge in öffentlichen Verkehrsmitteln zu transportieren (und dem Ärger, der evtl. daraus folgt) und machst Dich nicht selber strafbar (Einbruchsdiebstahl in der Scheune, auch wenn das Fahrrad Deines ist)
es gibt kein verbot für den transport einer kettensäge,der ärger kommt wenn du mit ihr das scheunentor beschädigst.wenn dein rad drinn ist hol doch die polizei dann klärt sich das und es kommt dazu mit eine kettensäge muss man umgehen können,sonst liegst vor der scheine,dein bein ist ab und das rad ist noch immer drinn
Wenn sie sicher verpackt ist spricht eigentlich nichts dagegen. Aber Vorsicht beim Umgang damit.
scheune