Airsoft in der Öffentlichkeit?

7 Antworten

Nein die Tasche muss verschlossen sein.

Es handelt sich immer mindestens um eine Anscheinswaffe.

Ist Verboten da es als Anscheinswaffe zählt.

Du darfst diese mit dir transportieren, wenn du Magazin getrennt von der Waffe transportierst, die Airsoft nicht einsatzbereit ist und so aufbewahrt wird, dass du diese nicht schnell einsatzbereit machen kannst. Offen darfst du sie sowieso nicht tragen.


Waldmensch70  19.09.2024, 18:34
Du darfst diese mit dir Führen, wenn du Magazin getrennt von der Waffe transportierst

Das ist rechtlich falsch ausgedrückt, da rein rechtlich „führen“ bedeutet, dass Du sie zugriffsbereit bei Dir hast.

Richtig ist, dass Du sie nur transportieren darfst.

Das bedeutet:

  • ungeladen
  • in einem verschlossenen Behältnis.
MeisterShiva  21.09.2024, 14:38
@Waldmensch70
Das ist rechtlich falsch ausgedrückt, da rein rechtlich „führen“ bedeutet, dass Du sie zugriffsbereit bei Dir hast.

Wobei man hier sagen könnte, dass es sehrwohl erlaubnisfreies führen gibt. Erlaubnisfreies führen ist hier mit Transport gleichgestellt bzw eine Art Synonym

Waldmensch70  21.09.2024, 14:42
@MeisterShiva
… bzw eine Art Synonym

Nein, rechtlich eben nicht.

Das sind zwei rechtlich unterschiedlich belegte Begriffe. Daher auch meine Korrektur in meinem vorherigen Kommentar hier unter der Antwort.

Wi ei hier natürlich versucht wird, inhaltlich das Richtige auszusagen / herüberzubringen.

Somit: Nichts für ungut. 😉

ES1956  19.09.2024, 18:32
Du darfst diese mit dir Führen .....

Nein.

"Tragen" ist ein Begriff der nicht genau genug definiert, wie man sich mit einer Waffe in der Öffentlichkeit bewegt.

Das Waffengesetz unterscheidet hauptsächlich zwischen

  • transportieren
  • führen

"Tragen" würde beides beinhalten, weshalb man diesen begriff nicht anwenden kann, weil zu schwammig definiert.

im Waffengesetz ist genau definiert was "Führen" ist.
Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte ausübt, ganz egal, ob sie geladen oder entladen, offen, verpackt, zerlegt oder funktionsfähig ist.

Wer eine Schusswaffe zugriffsbereit und schussbereit in der Öffentlichkeit führen will, benötigt eine Erlaubnis, den Waffenschein.

Der Transport ist dagegen eine erlaubnisfreie Unterart des Führens.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, die erkennen lassen, das es sich lediglich um einen Transport einer Waffe handelt. Das heißt verpackt in einem verschlossenen Behältnis, z.B. Futteral, Rucksack, Koffer o.ä. verschlossen mit einem Schloss, zugeklebt zugeschnürt.
Eine Schusswaffe darf nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein. Das heißt die Waffe muss entladen sein, Waffe und Munition sind getrennt in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

Eine Airsoftwaffe ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Schusswaffen werden im Waffengesetz definiert als Gegenstände, die zum Zweck

  • von Angriff/Verteidigung
  • zur Signalgebung
  • zur Distanzinjektion
  • zur Jagd
  • zur Markierung
  • zum Sport oder Spiel

gedacht sind, und Geschosse durch einen Lauf treiben.

Ich denke jetzt kannst Du dir die Frage selber beantworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Man darf sie zwar erlaubnisfrei führen (transportieren), dies ist jedoch an ein Bedürfnis gebunden. Zu dem gibt es dann noch Voraussetzungen, wie man die Waffe transportiert. Das wurde allerdings schon oft genug beschrieben, weshalb ich darauf nicht weiter eingehe.

Das führen kann unter 2 Umständen nicht erlaubt sein.

Umstand 1 Anscheinswaffe:

Diese darf man ohne weiteres nicht führen

Umstand 2 Schusswaffe:

Airsoftwaffen können als Schusswaffen gelten, wenn sie die Munition über eine gewisse Energie verschießen. Dann ist hier das führen erlaubnispflichtig und bedarf einen Waffenschein. Da ich kein Airsoftspieler bin, und es mich auch nicht interessiert, weiß ich die Zahlen diesbezüglich aber nicht mehr auswendig. Ich glaube irgendwie was mit 0,5 J und 7,5 J

⁹⁹

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger

Nein.

Siehe §42 WaffG


Answer1234567  19.09.2024, 19:56

Ich nehme an, du meinst § 42a WaffG.